Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden – NI legt Beschwerde ein
Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden
NI legt Beschwerde ein
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat am 05.02.2026 den gegen die Tötung des „Hornisgrinde-Wolfes“ gerichteten Antrag der NI auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Erfolgreich war der Antrag nur insoweit, als er sich gegen die ausnahmsweise Zulassung bestimmter Waffen und Hilfsmittel (Verwendung von halbautomatischen oder automatischen Waffen, und die Verwendung von Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischen Bildverstärkern oder Bildumwandlern) für die Jagd richtet.
Die
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) hält die Abschussgenehmigung für EU-rechtswidrig und wird beim VGH in Mannheim Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes einreichen.
Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart lesen >
Bitte unterstützen Sie uns beim Wolfsschutz!
Werden Sie Mitglied oder spenden Sie für den Wolf. Vielen Dank!
Jetzt Mitglied werdenAnsprechpartner:
Wolf-Abschussgenehmigung: Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage ein
Baden-Württemberg / Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW hat mit einer Ausnahmegenehmigung entschieden, dass der Wolf GW2672m, der im Nordschwarzwald entlang der Grenze zwischen den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg i.Br. lebt, aus der Natur entnommen werden dürfe.
Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes verstößt gegen EU-Recht!
„Der Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes ist ein historisches Dokument der Naturvergessenheit einer deutschen Bundesregierung...“
Halali auf den Wolf in Deutschland?
Die an die Kommission der EU übermittelte Meldung eines „günstigen Erhaltungszustandes“ für den Wolf in der kontinentalen Region Deutschlands hält einer fachlichen Überprüfung nicht stand. - Anmerkungen, Einblicke und Ausblicke von Dr. Wolfgang Epple.
Ein Platz für wilde Tiere?
In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.
Headline
here be text