05.02.2026 - Neuigkeiten

Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden – NI legt Beschwerde ein

Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden

NI legt Beschwerde ein

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat am 05.02.2026 den gegen die Tötung des „Hornisgrinde-Wolfes“ gerichteten Antrag der NI auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Erfolgreich war der Antrag nur insoweit, als er sich gegen die ausnahmsweise Zulassung bestimmter Waffen und Hilfsmittel (Verwendung von halbautomatischen oder automatischen Waffen, und die Verwendung von Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischen Bildverstärkern oder Bildumwandlern) für die Jagd richtet.

Die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) hält die Abschussgenehmigung für EU-rechtswidrig und wird beim VGH in Mannheim Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes einreichen.

Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart lesen >

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