13.09.2024 - Neuigkeiten

Naturschutzinitiative (NI) stellt Befangenheitsantrag beim VGH Kassel zum Windpark „Katzenstirn“

Symbolfoto

In dem bislang erfolgreich geführten Klageverfahren gegen die Zulassung des Windparks „Katzenstirn“ in Hessen hat die NI in dem von der Vorhabenträgerin geführten Beschwerdeverfahren beim VGH Kassel einen Befangenheitsantrag gestellt. Er richtet sich gegen aus Sicht der NI parteiische Hinweise des berichterstattenden Richters beim VGH, die ersichtlich darauf zielen, bisherige Rechtsfehler der Zulassung zu heilen und den umstrittenen Windpark so beschleunigt doch noch realisieren zu können.

Zum Hintergrund:

Im Eilverfahren hatte die NI in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Kassel wegen artenschutzrechtlicher Verstöße der Genehmigung Erfolg. Das Gericht sah die festgesetzten Ablenkflächen als ungeeignet an, signifikante Erhöhungen der Tötungsrisiken für schlaggefährdete Vögel auszuschließen.

Über die dagegen von der Vorhabenträgerin erhobene Beschwerde hat der VGH mehrere Jahre lang nicht entschieden, aber sodann einen Erörterungstermin anberaumt und diesen über Hinweisverfügungen vorbereitet.

Bereits diese enthielten Hinweise auf Fehlerheilungsmöglichkeiten, die im weiteren Verfahren zu Lasten der NI gehen würden. Im Erörterungstermin wurden dann nicht die eigentlich relevanten Fehler erörtert, sondern vorrangig Wege, wie die Vorhabenträgerin noch im laufenden Beschwerdeverfahren die derzeit zugunsten der NI sprechenden Fehler mit einer Umstellung des Antrages auf die neue Rechtslage heilen könne.

In der Folge dieser Erörterung hat die Vorhabenträgerin umfangreiche neue Untersuchungen und Gutachten vorgelegt, die einem Neustart des Verfahrens nahekommen und zu denen der zuständige Richter am VGH über seine neueste Verfügung aus Sicht der NI zusätzliche parteiische rechtliche Hinweise an die Gegenseite gegeben hat.

Aus Sicht der NI entspricht dies einer so im Gesetz nicht vorgesehenen Tendenz, Rechtsfehler durch richterliche Hinweise noch während laufender Prozesse zu beseitigen.

Das hat zur Folge, dass Klagen nicht mehr mit einer hinreichend sicheren Prognose der Erfolgsaussichten und der Kostenrisiken geführt werden können.

Die abschreckende Wirkung dieses Vorgehens widerspricht aus Sicht der NI den Vorgaben der Aarhus-Konvention an faire Rechtsschutzverfahren.

Unterstützen Sie uns bitte mit Ihrer Spende, damit wir dieses Verfahren erfolgreich fortführen können:

Spendenkonto:

Naturschutzinitiative

IBAN: DE60 5739 1800 0011 5018 26

Stichwort: Katzenstirn/Aarhuskonvention

Oder hier online spenden


Ansprechpartner:

Harry Neumann
Vorsitzender

mehr über Harry Neumann

Mehr zum Thema:

Keine Windenergie im Wald!

Die aktualisierte Sonderveröffentlichung "Wissenschaftler fordern: Keine Windenergie im Wald! - Landschaften und Wälder schützen!" warnt vor einer weiteren Zerstörung der Wälder.

mehr erfahren

Keine Windenergieanlagen auf der Katzenstirn! Keine Windenergie im Wald !

Auf der Katzenstirn in Nordhessen wurde durch das Regierungspräsidium Kassel die Errichtung von vier Windenergieanlagen genehmigt. Die Katzenstirn ist Teil des Stölzinger Gebirges und weist eine sehr hohe Rotmilandichte auf.

mehr erfahren

NI klagt gegen vier Windindustrieanlagen auf der Katzenstirn

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat gegen die Genehmigung der vier Windindustrieanlagen auf der Katzenstirn in Nordhessen beim Verwaltungsgericht Kassel Klage gegen das Land Hessen eingereicht.

mehr erfahren

Biodiversität und Arten als unsere Lebensversicherung

„Der Mensch ist längst zum entscheidenden Evolutionsfaktor geworden“, so Prof. Dr. Matthias Glaubrecht in der Fachpublikation „Biodiversität und Arten als unsere Lebensversicherung“, die die NI anlässlich des Tages der Artenvielfalt veröffentlicht hat.

mehr erfahren
© Naturschutzinitiative e.V. (NI) | Wir schützen Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume
Headline

here be text