12.09.2025 - Neuigkeiten

NI: Keine Hochspannungsleitung durch den Lübecker Stadtwald!

Die Trasse der Stromleitung soll quer durch den naturnahen Lübecker Stadtwald führen.

SH / In Lübeck ist der Bau einer Hochspannungsleitung geplant, die den Stadtwald durchschneiden würde. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) lehnt die Trassenplanung in der derzeitigen Form ab.

Der fast 6.000 Hektar große Lübecker Stadtwald ist etwas ganz Besonderes: Seit 1994 wird er nach dem Konzept der naturnahen Waldnutzung bewirtschaftet. Dieses ist auf minimale Eingriffe ausgerichtet und setzt darauf, natürliche Prozesse auch im Wirtschaftswald zuzulassen. Die geplante Trasse soll das Bartelsholz zerschneiden, ein 150 Hektar großes Waldgebiet bei Lübeck-Moorgarten.

Die geplante Hochspannungsleitung führt durch einen Wald mit bis zu 160 Jahren alten Buchen und Stieleichen. Dieser Altbestand wird ergänzt durch eine Strauchschicht mit Aspen, Ebereschen und Vogelkirschen.

Alter Baumbestand bedroht

Für den Bau der Stromtrasse müsste auf 1,25 Kilometer Länge ein etwa 75 Meter breiter Streifen gerodet und anschließend kurzgehalten werden. Es müssten etwa zehn Hektar eines alten, weitgehend naturbelassenen Waldes gerodet werden. Weitere 900 Quadratmeter Waldboden würden durch den Bau der Plattformen für die Strommasten für immer versiegelt.

Streckenvariante würde den Wald umgehen

Für die Strecke gibt es eine Alternative: Die Stromleitung könnte in einem Bogen um den Wald herum über landwirtschaftlich genutztes Gebiet führen. Diese von mehreren Naturschutzverbänden vorgeschlagene Variante wäre nur unwesentlich länger und wurde überhaupt nicht geprüft.

„Erst kürzlich haben wir auf einer Exkursion den Lübecker Stadtwald besucht und waren von der hohen ökologischen Wertigkeit begeistert. Wir lehnen daher die jetzige Streckenführung strikt ab, weil dadurch das Waldökosystem erheblich gestört und die Erholungsfunktion für die Menschen eingeschränkt würde. Ebenfalls wurde aufgrund der Beschleunigungsgesetze keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Wir behalten uns daher vor, die Vereinbarkeit dieser Regelung mit europäischem Recht einer juristischen Prüfung zuzuführen“, erklärte NI-Landesvorsitzender Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) .

 



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