Regionalplan „Windkraft Stuttgart“ vernachlässigt Naturschutz
Zahlreiche Vereine, Bürgerinitiativen und aktive Naturschützer haben sich mit einer Stellungnahme zum „Regionalplan Windkraft Stuttgart“ erfolgreich eingebracht.
Die Stuttgarter Zeitung titelte, wie wir bereits berichtet hatten, mit „Schwerer Rückschlag für Windkraft in der Region Stuttgart“ und: „Das Land hat den Regionalplan abgelehnt, weil Naturschutz-Belange nicht ausreichend berücksichtigt worden sind und weil Orte von Windrädern umzingelt werden könnten.“
Jahrelanger Einsatz des Vereins „Mensch Natur e.V.“
Auch der Verein „Mensch Natur e.V.“ mit Sitz in Göppingen engagiert sich für eine menschen- und naturverträgliche Energiepolitik. Hierfür bedankt sich die
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) sehr herzlich, besonders bei der Vereinsvorsitzenden von „Mensch Natur e.V.“, Gerti Stiefel.
Wichtiger Teilerfolg für den Naturschutz
„Das Engagement von vielen Bürgerinitiativen und unsere Einwendungen, Analysen und die über 200-seitige Broschüre mit der Visualisierung der Gesamtplanung von Windenergiegebieten in Baden-Württemberg zeigen auf, dass ein Windenergieausbau mit einem diktatorischen Flächenziel von 1,8 % gegen Artikel 20 a des Grundgesetzes und das EU-Recht verstößt, weshalb es unserer Ansicht nach zu einer Überprüfung des Regionalplans in der Region Stuttgart kommen musste. Wir betrachten es aber nur als einen Teilerfolg für den Naturschutz“, erklärte die Vereinsvorsitzende Gerti Stiefel.
Wenn nicht das Flächenziel von 1,8 %, die Habeckschen Änderungen des Naturschutzgesetzes zu Gunsten der Windindustrie, die Privilegierung im Baugesetz und die Subvention durch das EEG rückgängig gemacht würden, gehe die Zerstörung unserer Natur weiter.
„Die Arbeit vor Ort in den Initiativen ist enorm wichtig. Die zahlreichen Einwendungen haben sich gelohnt. Im Zuge des Bauantrages für den Windpark Schurwald bei Wangen und Berken im Kreis Göppingen hat zum Beispiel unser Verein „Mensch Natur e.V.“ die Einsprüche der Gemeinden Unterberken und Adelberg maßgeblich unterstützt. Der Bauantrag wurde bisher nicht genehmigt und das Gebiet steht in der Regionalplanung wieder zur Disposition.
Keine Industrialisierung von Naturräumen
„Die industrielle Windenergienutzung in Naturräumen lehnen wir daher grundsätzlich ab. Eine Verlagerung der Konflikte auf andere Standorte ebenso. Wir bedanken uns deshalb für die gute Zusammenarbeit, auch mit den Gemeinden vor Ort und ermutigen die Bürgerinitiativen, weiterzumachen und nicht aufzugeben“, betonte Gerti Stiefel.
Auch für die Naturschutzinitiative e.V. (NI) kommt eine Verlagerung der naturschutzfachlichen Konflikte auf andere Standorte nicht in Frage. Dies lehnen wir strikt ab“, so NI-Vorsitzender
Harry Neumann
Harry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI)
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NI kritisiert Regionalplan Stuttgart – Buocher Höhe schützen!
Auch die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte über die Anwaltskanzlei Caemmerer Lenz, Rechtsanwalt Dr. Rico Faller, eine umfangreiche Stellungnahme zur geplanten Vorrangfläche RM-35 (Buocher Höhe) im Regionalplan Stuttgart abgegeben. Das Gebiet RM-35 – entgegen den bisherigen Bewertungen des Regionalverbandes – nun als Vorranggebiet festzulegen, war aus mehreren Gründen rechtlich nicht haltbar.
Mehr Infos:
Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 26.08.2026 >
Homepage des Vereins „Mensch Natur e.V.“ >
NI kritisiert Regionalplan Stuttgart – Buocher Höhe schützen!
BW / Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat über die Anwaltskanzlei Caemmerer Lenz, Rechtsanwalt Dr. Rico Faller, eine umfangreiche Stellungnahme zur geplanten Vorrangfläche RM-35 (Buocher Höhe) im Regionalplan Stuttgart abgegeben. Das Vorhaben, das Gebiet RM-35 - entgegen den bisherigen Bewertungen des Regionalverbandes - nun als Vorranggebiet festzulegen, ist aus mehreren Gründen rechtlich nicht haltbar.
Keine Windenergie im Wald!
Die viel gefragte Sonderbroschüre „Keine Windenergie im Wald!“ erscheint in der nunmehr 3. überarbeiteten Auflage und gibt damit den aktuellen Rechtsstand aufgrund der zahlreichen Gesetzesänderungen wieder. Sie analysiert in einem Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Faller auch die Umsetzung der RED III-Richtlinie.
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