Westerwald: Verwaltungsgericht erlaubt Wolfstötung – NI legt Beschwerde ein
Der Landkreis Westerwald hat am 13. September 2026 eine Genehmigung erteilt, den Wolf GW2478m zu schießen. Der Wolf habe in den letzten fünf Monaten mindestens sechsmal Schafe gerissen, welche eingezäunt waren. Die
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. hat gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt und am 18. September 2026 beim Verwaltungsgericht Koblenz einen Eilantrag gestellt, um zu verhindern, dass auf den Wolf noch vor der Entscheidung der Behörde (Landratsamt Westerwald) über den eingelegten und mit Begründung versehenen Widerspruch geschossen wird.
Die Naturschutzinitiative kritisiert, dass die Schäfer, welche ihre Schafe im Westerwald haben weiden lassen, laut der Behörde Zäune bzw. Flexinetze mit einer Höhe von nur 0,90 m bis 1,10 m eingesetzt haben. Notwendig sei eine Zaunhöhe von mindestens 1,20 m. Darüber hinaus müssen Weidetierhalter nach jedem erfolgten Tierriss ihre Zäune bzw. Netze überprüfen und bei Bedarf auf bis zu 1,45 m Höhe aufstocken (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 21. Januar 2026 – Az. 2 M 138/25). Hiernach ergibt sich die Verpflichtung zum Nachrüsten parallel sowohl aus dem besonderen Artenschutzrecht (FFH-Richtlinie) als auch aus dem Tierschutzrecht.
Das Verwaltungsgericht Koblenz (Beschluss vom 1. Oktober 2026, Az. 1 L 1120/26) sieht dies anders.
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