Wolfabschuss GW2478m: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz lehnt Zwischenverfügung ab
Wolfabschuss GW2478m
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz lehnt Zwischenverfügung ab
Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert Änderung der Wolfspolitik
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den Antrag der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) auf Erlass einer Zwischenverfügung (aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Abschuss des Wolfs GW2478m) abgelehnt. Die Entscheidung sei laut Beschluss des Gerichtes nach Abwägung der Interessen von Artenschutz und Nutztierhaltern erfolgt.
Das Gericht weist darauf hin, dass es zur Gewährung des effektiven Rechtsschutzes beabsichtige, möglichst zeitnah über die eigentliche Beschwerde zu entscheiden.
„Das OVG liegt falsch, wenn es meint, dass die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs etwas an der Frage der Rechtmäßigkeit einer Behördenentscheidung in solchen Einzelfällen ändern würde. Die Abschussgenehmigung halten wir nach wie vor für EU-rechtswidrig. Da das Gericht selbst von einem offenen Verfahren spricht, werden wir das Hauptsacheverfahren fortführen. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass es überhaupt keinen vernünftigen Grund gibt, Wölfe zu töten.
Wir werden daher unsere verbandspolitische Arbeit verstärken, um eine Änderung der Wolfspolitik zu erreichen. Die Jäger fordern wir auf, sich dem Abschuss des Wolfes GW2478m und anderer Abschussgenehmigungen zu verweigern“, betonte
Gabriele Neumann
Gabriele Neumann Stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
, bundesweite Projektleiterin „Wolf“ der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Ansprechpartner:
Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
Westerwald: Verwaltungsgericht erlaubt Wolfstötung – NI legt Beschwerde ein
RLP / Die NI hat am 02.10.2026 Beschwerde eingelegt. Über die Beschwerde wird demnächst das OVG Koblenz entscheiden. Insbesondere an der Erfordernis der Zaunhöhe von 1,20 Metern sei festzuhalten. Dies ist artenschutzrechtlicher Standard.
Verwaltungsgericht Koblenz stoppt Wolfabschuss im Westerwald
RLP / Mit Beschluss vom 21.09.2026 hat das Verwaltungsgericht die Abschussgenehmigung des Wolfes GW2478m der Kreisverwaltung des Westerwaldes mit einer Zwischenverfügung gestoppt.
Ein Platz für wilde Tiere?
In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.
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