Verwaltungsgericht Koblenz stoppt Wolfabschuss im Westerwald
RLP / Der Landkreis Westerwald hat am 13. September 2026 eine Genehmigung erteilt, den Wolf GW2478m aus dem Greifensteiner Rudel zu schießen. Der Wolf habe in den letzten fünf Monaten mindestens sechsmal Schafe gerissen, welche eingezäunt waren.
Die
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) hat gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt und am 18. September 2026 beim Verwaltungsgericht Koblenz einen Eilantrag gestellt, um diesen Abschuss zu untersagen.
Mit Beschluss vom 21.09.2026 hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Abschussgenehmigung der Kreisverwaltung des Westerwaldes mit einer Zwischenverfügung (sogenannter Hängebeschluss) gestoppt.
WeiterlesenWolfabschuss GW2478m: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz lehnt Zwischenverfügung ab
RLP / NI fordert Änderung der Wolfspolitik: „Das OVG liegt falsch, wenn es meint, dass die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs etwas an der Frage der Rechtmäßigkeit einer Behördenentscheidung in solchen Einzelfällen ändern würde. Die Abschussgenehmigung halten wir nach wie vor für EU-rechtswidrig.“
Verwaltungsgericht Koblenz erlaubt Wolfstötung – NI legt Beschwerde ein
RLP / Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat am 2. Oktober Beschwerde eingelegt. Über die Beschwerde wird demnächst das OVG Koblenz entscheiden. Insbesondere an der Erfordernis der Zaunhöhe von 1,20 Metern sei festzuhalten. Dies ist artenschutzrechtlicher Standard.
Abschuss von Wolfswelpen in Hessen: Ein Schlag ins Gesicht des Artenschutzes!
Hessen / Der VGH Kassel hat mit Beschluss vom 28.09.2026 bestätigt, dass der Erhaltungszustand der Tierart „Wolf“ in Deutschland als Jagdvoraussetzung „günstig“ sei. Auch andere Beurteilungen könnten richtig sein, so der VGH. Dies könne aber im Eilverfahren nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden.
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