13.03.2025 - Neuigkeiten

Widerspruch gegen drei weitere Windindustrieanlagen – Verstoß gegen Europarecht

Symbolfoto

Niedersachsen / Die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) hat über eine renommierte Fachanwaltskanzlei gegen die Genehmigung von drei weiteren Windindustrieanlagen im Landkreis Uelzen (Nienwohlde) Widerspruch eingereicht. Unserer Auffassung nach verstößt der neu geschaffene § 45b des Bundesnaturschutzgesetzes gegen Artikel 5 und Artikel 9 der europäischen Vogelschutzrichtlinie.

Die Genehmigung leidet nicht nur an zahlreichen Verfahrensfehlern, sondern ist sehr gut dafür geeignet, die Europarechtswidrigkeit des § 45b BNatSchG feststellen zu lassen und zu versuchen, eine Vorlage an den EuGH zu erreichen.

Die Akte ist nicht nur durch einen Beteiligungsfehler nach Einreichung eines neuen Antrages mit umfangreichen neuen Unterlagen nach dem Erörterungstermin zu den Ausgangsunterlagen gekennzeichnet, sondern auch dadurch, dass der Kreis selbst an vielen Stellen im Bescheid und in den Akten dokumentiert, dass er die Regelungen für fachlich unzureichend hält, sich aber durch die jetzt anwendbaren Regeln des § 45b BNatSchG rechtlich daran gehindert sieht, die eigentlich fachlich gebotenen Schutzmaßnahmen festzusetzen. Die Genehmigung von weiteren drei Windindustrieanlagen ist bereits erfolgt. Über den Fortgang des Verfahrens werden wir informieren.

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Kennwort: § 45b BNatSchG

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