Windenergie: Naturschutzinitiative kritisiert Entscheidung des VGH
Vier der sechs geplanten Windenergieanlagen auf der Länge im Schwarzwald-Baar-Kreis sollen im Naturpark Südschwarzwald errichtet werden, drei sogar in einem europäischen Vogelschutzgebiet. Weitere Schutzgebiete befinden sich in der Nähe. Dennoch hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim jetzt in dem von der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) angestrengten Eilverfahren entschieden: Die Windenergieanlagen können gebaut werden.
Zwar bliebe offen, ob die Rückbauverpflichtung finanziell hinreichend sichergestellt sei. Auch sei offen, so der VGH, ob die Genehmigung dem Artenschutz des RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben.s über eine angeordnete zeitweise Abschaltung einer der Windenergieanlagen hinreichend Rechnung trage.
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Baden-Württemberg / Vor allem weil drei dieser WEA in einem Vogelschutzgebiet errichtet werden sollen, hat die NI die Genehmigung vor dem VGH Baden-Württemberg beklagt und einen Eilantrag gestellt. Ziel war es, einen Baustopp bis zur Entscheidung über die Klage zu erreichen.
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