Wolf an der Hornisgrinde – NI klagt weiter
„Wir teilen die Auffassung des VGH in Mannheim nicht und erachten den Beschluss sowohl für europarechtswidrig als auch mit dem nationalen Naturschutzrecht für nicht vereinbar. Die Ausnahmegenehmigung und der Beschluss des VGH führen zu einer erheblichen Verschlechterung der lokalen Population, was mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht vereinbar ist“, betonte
Harry Neumann
Harry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI)
, Landesvorsitzender der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) in Baden-Württemberg. Das Gericht habe den Vortrag der NI zum individuellen Verhalten des Hornisgrinde-Wolfs nicht ausreichend inhaltlich gewürdigt, und insbesondere seien die möglichen Alternativen zur Tötung nicht erschöpft, so die NI.
Aktuelle Information zum Hornisgrinde-Wolf
BW / Die NI unternimmt alles, um das Leben dieses Wolfes und aller anderen Wölfe zu schützen. Wir werden keine Maßnahmen unterstützen, die mit dem Tierwohl und dem Tierschutz nicht vereinbar sind. Alle anderen Behauptungen sind falsch.
Stellungnahme zur artenschutzrechtlichen Ausnahme zur Tötung des Hornisgrindewolfes
Von Dr. Wolfgang Epple / Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme zur artenschutzrechtlichen Ausnahme zur Tötung des Wolfes GW2672m aus Sicht der Biologie und des Verhaltens des Wolfs.
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