27.08.2026 - Neuigkeiten

Aktuelle Information zum Hornisgrinde-Wolf

Bei der geplanten Vergrämung des Hornisgrinde-Wolfes wird es sich nicht um „übliche“ Vergrämungsmaßnahmen wie z.B. das Beschießen mit Gummigeschossen handeln.

Zahlreiche Wissenschaftler und Wolfsexperten, der Nationalpark und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) werden im Vorfeld ein Konzept entwickeln, das auf das Verhalten genau dieses Tieres abgestimmt sein soll, um die Erfolgsaussichten zu optimieren. Die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) ist hier nur beratend tätig. Weitere Einzelheiten sind uns bisher nicht bekannt.

Vertrauen Sie keinen falschen Behauptungen!

Die NI unternimmt alles, um das Leben dieses Wolfes und aller anderen Wölfe zu schützen. Wir werden keine Maßnahmen unterstützen, die mit dem Tierwohl und dem Tierschutz nicht vereinbar sind. Alle anderen Behauptungen sind falsch. Sollte es trotz aller Bemühungen zum Schutz des Tieres, wie von der Landwirtschaftsministerin angekündigt, zu einer Abschussgenehmigung durch das Ministerium kommen, werden wir dagegen Klage einreichen.

Wolf an der Hornisgrinde – Naturschutzinitiative (NI) klagt weiter

Die NI führt die ursprüngliche Klage gegen die Abschussgenehmigung vom 23.01.2026 des damaligen Umweltministeriums als Fortsetzungsfeststellungsklage fort.

Die NI ist der Auffassung, dass der Beschluss des VGH in Mannheim zum Abschuss des Wolfes aus Februar 2026 nicht mit dem europäischen Recht vereinbar ist, da dieser zu einer erheblichen Verschlechterung der lokalen Population führen würde. Das Gericht hat nach Auffassung der NI den Vortrag zum individuellen Verhalten des Hornisgrinde-Wolfs nicht ausreichend inhaltlich gewürdigt.

Mehr Infos: 

18.02.2026 – Wolf an der Hornisgrinde – Naturschutzinitiative (NI) klagt weiter

23.01.2026 – Stellungnahme zur Artenschutzrechtlichen Ausnahme zur Tötung des Wolfes GW2672m 



Ansprechpartner:

Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren

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Dr. Wolfgang Epple
Biologe

mehr über Wolfgang Epple

Mehr zum Thema:

Wolf an der Hornisgrinde – NI klagt weiter

BW / Wir erwarten, dass die Gerichte die Beurteilung der Erhaltungszustände der bedrohten Tierarten wie dem Wolf nach dem übergeordneten EU-Recht vornehmen. Dies ist hier nicht der Fall, daher werden wir den Weg bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen.

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Ein Platz für wilde Tiere?

In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.

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Heimliche Vernichtung von Wölfen im Rahmen der Jagd durch gezielten Bauchschuss

Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, Biologe, Ethologe und Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI), nimmt in dieser Publikation eine Einordnung der tierquälerischen Praxis aus Sicht der Ethologie und Ethik des Naturschutzes vor und gibt eine Handlungsempfehlung.

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© Naturschutzinitiative e.V. (NI) | Wir schützen Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume
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