09.02.2026 - Neuigkeiten

Zwischenentscheidung: VGH stoppt vorläufig Abschuss von „Grindi“

Symbolfoto – Bild: Ingo Kühl

Schwarzwald / Der im Gebiet der Hornisgrinde heimische Wolf, mittlerweile schon liebevoll „Grindi“ genannt, darf laut einem heute (09.02.2026) angeordneten Zwischenbeschluss des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg vorerst nicht abgeschossen werden. Dieser sogenannte Hängebeschluss war erforderlich, da das Ministerium nicht auf die Eilentscheidung des VGH warten und schon seit vergangenen Freitag schießen lassen wollte.

Die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) und der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. hatten am vergangenen Donnerstag gemeinsam jeweils Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes (VG) Stuttgart eingelegt, in dem das VG den gegen die Tötung des Wolfes gerichteten Antrag abgelehnt hatte.

In einer ausführlich begründeten Beschwerdeschrift legt die Naturschutzinitiative dem VGH heute detailliert dar, warum sie den Abschuss des Wolfes für offensichtlich rechtswidrig hält.

Aus der Pressemitteilung des VGH BW:

„Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat heute (9. Februar 2026) eine Zwischenentscheidung (sog. Hängebeschluss) getroffen und angeordnet, dass der „Hornisgrinde Wolf“ vorläufig bis zur Entscheidung über die Beschwerden der Naturschutzverbände durch den Senat, längstens jedoch bis zum 16. Februar 2026, nicht abgeschossen werden darf.

Der Senat führt in seiner Entscheidung aus, dass mit dem Abschuss des Wolfes vor einer Entscheidung über die Beschwerden der Naturschutzverbände vollendete Tatsachen geschaffen würden. Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ist es jedoch erforderlich, dass sowohl die Naturschutzverbände ihre Beschwerde begründen können, als auch das Umweltministerium hierzu Stellung nehmen kann. Der Senat geht davon aus, dass eine endgültige Entscheidung bis zum 16. Februar 2026 getroffen werden kann.“

Pressemitteilung VGH
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Dr. Wolfgang Epple
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