1. Wolf-Samstag der NI: Großer Erfolg
Über 60 Teilnehmer hatten sich zum ersten Wolf-Samstag am Hundseck in der Nähe des Nationalparks Baden-Württemberg eingefunden, um Informationen zum Wolf Hornisgrinde zu erhalten.
„Der Wolf ist ein wichtiger Teil der Biodiversität, die auch unsere Lebensgrundlage darstellt. Wir Menschen können wieder lernen, mit ihm zu leben. Mit dem Wolf-Samstag wollen wir zu einem sachlichen Diskurs beitragen. Der Wolf hat hier Heimatrecht“, erklärte Wolfskennerin
Gabriele Neumann
Gabriele Neumann Stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
, Projektleiterin Großkarnivoren und
Wildkatze
Europäische Wildkatze (Felis silvestris silvestris) Die Europäische Wildkatze ist eine der seltensten einheimischen Säugetierarten und durch internationale Abkommen streng geschützt. der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) in ihrer Begrüßung.
Den Wolf verstehen lernen
„Wir können auch in Deutschland lernen, mit dem Wolf zu leben, so wie es in vielen anderen Ländern gelungen ist. Hierzu braucht es eine gewisse Bereitschaft, das Wesen ‚Wolf‘ zu verstehen und seinen Verhaltensweisen zu kennen. Der 1. Wolf-Samstag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) informierte daher auch auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen über die europaweit geschützte Art und zeigte Möglichkeiten zu einem friedlichen Zusammenleben auf.
Gabriele Neumann informierte die Teilnehmer über den rechtlichen Schutz des Hornisgrinde-Wolfs und die weiteren rechtlichen Schritte der NI, für den Fall der Verlängerung der Abschussgenehmigung. Weitere Themen waren die Morphologie und Lebensweise des Wolfes, Ernährung, Familienverband, Reviertreue und Mobilität.
Weiter ging es um die Themen Zuwanderung und aktueller Bestand, Nachweise und Forschungsstand zum Wolf in Deutschland und Konflikte mit Weidetieren und Herdenschutz. Plakate zum Monitoring und Herdenschutz, Nachbildungen eines Wolfsschädels, eines Fußabdruckes und eine Losung machten die Ausführungen anschaulich.
NI erhält Spende über 25.000,00 €
Besonders groß war die Freude bei der NI und den Teilnehmern, als Sportmanager Thomas Reister eine Spende in Höhe von 25.000,00 € an die Naturschutzinitiative e.V. (NI) überreichte. Hiermit unterstützt er die Kosten für das Rechtsverfahren gegen den Abschuss des Hornisgrinde-Wolfes. Darüber hinaus sollen auch die Kosten für Umwelt-, Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden.
Abschließend bedankte sich Gabriele Neumann bei den zahlreichen Menschen der Region, die sich Tag und Nacht für diesen Wolf als Symbol für eine friedliche Ko-Existenz zwischen Mensch und Wolf eingesetzt haben.
Zweiter Wolf-Samstag am Sa, dem 11.04.2026
Aufgrund des großen Interesses wird die NI am Samstag, dem 11.04.2026 einen weiteren Wolf-Samstag von 13.00 Uhr – 15.30 Uhr anbieten. Hierzu ist eine Anmeldung erforderlich unter:
naturschutz-initiative.de/aktuell/veranstaltungen
Beitrag des SWR in der Landesschau BW
Ansprechpartner:
Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
Großer Erfolg: Hornisgrinde-Wolf darf auch zukünftig nicht abgeschossen werden
Baden-Württemberg / Um Mitternacht ist die nach Auffassung der Naturschutzinitiative e.V. (NI) rechtswidrige Abschussgenehmigung für den Grauwolf-Rüden 2672m an der Hornisgrinde abgelaufen, ohne dass es dem „Spezialteam“ gelungen wäre, den Wolf nach wochenlanger Hatz zu erschießen.
Aktion zur Tötung des Hornisgrinde-Wolfes sofort stoppen! Verlängerung der Abschussgenehmigung rechtlich und ethisch nicht haltbar!
Zu der von den Umweltorganisationen NABU und BUND Baden-Württemberg geforderten Verlängerung der Jagd auf den „Hornisgrinde-Wolf“ meldet sich die Naturschutzinitiative (NI), die nunmehr im Hauptsacheverfahren gegen die Abschussgenehmigung klagt, zu Wort.
Wolf an der Hornisgrinde – Naturschutzinitiative (NI) klagt weiter
„Wir erwarten, dass die Gerichte die Beurteilung der Erhaltungszustände der bedrohten Tierarten wie dem Wolf nach dem übergeordneten EU-Recht vornehmen... Dies ist hier nicht der Fall, daher werden wir den Weg... bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen. Bei den Gerichten werden wir beantragen, den Fall unmittelbar dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen."
Ein Platz für wilde Tiere?
In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.
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