06.12.2024 - Pressemitteilung

Genehmigung zum Wolfsabschuss außer Kraft

Wolf im Westerwald – Bild: Markus Dübbert

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat aufgrund der Klage der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) vom 06.12.2024 mit Beschluss vom 06.12.2024 die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes (GW1896m) außer Kraft gesetzt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NI gegen die Ausnahmegenehmigung der SGD Nord vom 4. Dezember 2024 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den vorliegenden Eilantrag wiederhergestellt.



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