24.03.2026 - Pressemitteilung

Naturschutzinitiative e.V. (NI): Normenkontrollklage gegen Biberverordnung Baden-Württemberg

Bild: Ingo Kühl

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einen Antrag auf Normenkontrolle zur neuen Biberverordnung (BiberVO) eingereicht. Zugleich wurde ein Antrag auf vorläufige Aussetzung des Vollzugs dieser Verordnung gestellt.

Die BiberVO vom 4. Februar ermöglicht es Jagdausübungsberechtigten, Biber in der Nähe von zahlreichen Anlagen, Straßen und Gewässern zu vergrämen und – bei Erfolglosigkeit des Vergrämens – auch zu schießen. Die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Bundesnaturschutzgesetzes (§ 45 Abs. 7 des BNatSchG) müssen die Jagdausübungsberechtigten selbst prüfen.

Alternativen zu einer Tötung und zum Erhaltungszustand:

Aufgabe der Naturschutzbehörden

„Dies ist nicht Aufgabe der Bürger, sondern es die Aufgabe des Staates zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG vorliegen. Es ist Aufgabe der Naturschutzbehörden, Überlegungen zu den möglichen Beeinträchtigungen durch Biber, zu den Alternativen einer Tötung und zum Erhaltungszustand der Biberpopulationen in Baden-Württemberg und in Deutschland anzustellen und nicht von Privatpersonen oder Lobbyvertretern“, erklärten Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Landesvorsitzender der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) und Dr. rer. nat. Wolfgang EppleWolfgang Epple Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe und Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2021) und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an. , Wissenschaftlicher BeiratWissenschaftlicher Beirat Dieser Beirat setzt sich zusammen aus renommierten Naturwissenschaftlern und ausgewiesenen Experten auf ihren Fachgebieten. der NI.

„Der Biber ist eine national und europaweit streng geschützte FFH Art von gemeinschaftlichem Interesse. Es geht daher nicht an, sich selbst der Verantwortung einer ordnungsgemäßen Behördentätigkeit zu entziehen“, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Die NI befürchtet, dass auf diese Weise des Erlasses der Biberverordnung letztlich ein Jagdrecht im Gewande des Naturschutzrechts eingeführt wird. Das Land Baden-Württemberg darf jedoch kein Jagdrecht auf Biber erlassen; denn der Biber ist noch immer eine streng geschützte Tierart.

Der Biber als Biotopbaumeister

„Der Biber ist ein Biotopbaumeister par excellence. Er zeigt uns Wege auf, wie dem Verlust der Artenvielfalt begegnet werden kann: durch Wiedervernässungsprojekte in echten Schutzgebieten, seinen Beitrag zum Hochwasser- und Klimaschutz, zum Erhalt der Biologischen Vielfalt, durch die Förderung kleinräumiger Strukturen im Rahmen einer naturverträglichen Landwirtschaft und nicht zuletzt durch das Lernen, über das Wunder der Artenvielfalt zu staunen“, erklärte Gabriele NeumannGabriele Neumann Stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren , Biberexpertin der Naturschutzinitiative (NI).

„Dort, wo es ernsthafte Probleme mit der Bautätigkeit von Bibern gibt, sieht das Naturschutzrecht in Übereinstimmung und in Umsetzung der FFH-Richtlinie als höherrangiges Gemeinschaftsrecht nach Prüfung der Alternativen die Möglichkeit für Ausnahmen vom Schutz vor.

Vom Biber geschaffener neuer Feuchtlebensraum

Eine allgemeine Nachstellung löst keine Probleme und würde auf sinnloses Töten von Bibern in der Fläche hinauslaufen. Biber sind streng territorial und können in natürlichen Lebensräumen nicht überhandnehmen“, erklärt der Biologe Dr. Epple, wissenschaftlicher Beirat der NI.

„Biber verteidigt Territorium vor der Kamera – Biber: keine „Übervermehrung“ – Ein Film von Dr. Wolfgang Epple

Bitte beachten Sie den gründlichen Begleittext zum Video!

Hier geht es zum YouTube-Video


Ansprechpartner:

Dr. Wolfgang Epple
Biologe

mehr über Wolfgang Epple

Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren

mehr über Gabriele Neumann
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