Naturschutzinitiative fordert: Weidetierhalter müssen ihre Tiere schützen!
Die wiederholten Übergriffe auf Weidetiere im Westerwald um die Weihnachtszeit sind für die betroffenen Tierhalter tragisch. Das Leid der angegriffenen Tiere ist enorm, wäre durch geeignete Herdenschutzmaßnahmen jedoch zum größten Teil vermeidbar gewesen. „Durch den unzureichenden Schutz ihrer Weidetiere sind deren Halter hierfür mit verantwortlich“, so die
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI). Die einzige wirksame Strategie zur weitgehenden Vermeidung von Übergriffen auf Weidetiere ist wirksamer Herdenschutz. Aber die Kampagnen gegen den Wolf und die lauten Rufe der Bauern- und Jagdverbände nach Bejagung füllen im Widerspruch zu allen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Medien.
Die Anzahl der Wölfe in einem Gebiet korreliere nicht mit der Anzahl der Übergriffe auf Weidetiere. Durch die Bejagung würden sich im Gegensatz zu den gewünschten Effekten sogar Risiken ergeben. Wolfsrudel sind stark territorial und verteidigen ihr Revier gegen umherstreifende Individuen. „Durch die Tötung eines Rudelmitglieds wird die soziale Struktur und die Verteidigungsfähigkeit geschwächt, so dass sogenannte „Wanderwölfe“ leichter in das Revier eindringen können. Diese umherstreifenden Tiere sorgen möglicherweise für eine steigende Zahl von Nutztierübergriffen, womit das Gegenteil des eigentlichen Zieles erreicht wäre“, so
Gabriele Neumann
Gabriele Neumann Stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
, Projektleiterin Großkarnivoren der NI.
Die Bejagung von Wölfen sei daher kein geeignetes Mittel zum Schutz von Weidetieren. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine Bejagung von Wölfen das Risiko für Übergriffe auf Weidetiere senken würde. Es sei denn, die Wölfe würden auf großer Fläche wieder ausgerottet. Aber das wollen nach eigener Aussage selbst die Weidetierhalter nicht.
Ausrottung wird in Kauf genommen
Mit dem von Bauern- und Jagdverbänden und Politikern geforderten Abschuss von 40 % der Welpen, die ohnehin nur eine Überlebensrate von etwa 50 % haben, wäre die Ausrottung jedoch vorprogrammiert. Dieses Mindestmaß an tierökologischem Verständnis müsse zumindest von den Funktionären der Jagdverbände erwartet werden. Die erneute Ausrottung werde von Bauern-, Weidetierhalter- und Jagdverbänden sowie Politikern zumindest billigend in Kauf genommen. Eine Herstellung oder die Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes könne so nicht gelingen. Der an die EU gemeldete günstige Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland sei fachlich nicht haltbar, sei jedoch Voraussetzung für das Töten von Einzeltieren im Ausnahmefall.
Dem angeblichen Verlust der Scheu vor dem Menschen sei mit Jagd ebenfalls nicht zu begegnen, so die NI. Zum einen gebe es keinerlei Belege dafür, dass Wölfe ihre natürliche Scheu verloren hätten, zum anderen sei nicht nachweisbar, dass die Bejagung von Wölfen die Fluchtdistanz vor Menschen erhöht.
Herdenschutz ist essentiell
Nach Aussage des Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau warne der Verband seit Jahren vor der prekären Situation für die Tierhalter. Statt des Beklagens und der regelrechten Konditionierung der ersten zugewanderten Wölfe auf Weidetiere durch fehlenden Schutz hätte diese Zeit zur Etablierung wirksamer Schutzmaßnahmen besser genutzt werden können. Dabei lohne sich durchaus ein Blick auf andere europäische Länder, in denen der Wolf nie ausgerottet war. Die Schutzmaßnahmen werden vom Land finanziell gefördert und das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) steht den Tierhaltern beratend zur Seite. Zu diesen förderungsfähigen Maßnahmen gehöre auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden. Das wäre ein effektiver Beitrag zur Befriedung der Situation gewesen. „Denn Herdenschutz ist die wirksamste und einzige Möglichkeit, Nutztierrisse auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Und Herdenschutz liegt nach dem Tierschutzrecht in der Verantwortung der Tierhalter und die Zumutbarkeit spielt dabei keine Rolle“, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Weidetierhalter schützen nicht ausreichend
Die Auswertung der vom Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) dokumentierten Nutztierübergriffe in ganz Rheinland-Pfalz seit der Wiederbesiedlung im Jahr 2016 zeige deutlich, dass Wölfe nur in wenigen Ausnahmefällen Weidetiere angreifen, bei denen „ein vollständig den Vorgaben des Grundschutzes entsprechender Herdenschutz vorhanden“ sei, so Gabriele Neumann von der NI. Bei den bisher dokumentierten Rissereignissen aus dem Jahr 2025 sei lediglich in 2 von 47 Fällen ein entsprechender Herdenschutz nachweisbar gewesen, in 3 Fällen war der Schutz nicht vollständig und in 6 Fällen nicht zu beurteilen. In den Jahren 2016 bis 2020 sei bei keinem der insgesamt 15 Übergriffe ein vollständiger Schutz vorhanden gewesen, im Jahr 2021 bei nur 2 von 44 Übergriffen, im Jahr 2022 bei nur 3 von 29 Übergriffen, im Jahr 2023 bei nur 2 von 17 Übergriffen und im Jahr 2024 bei nur 4 von 29 Übergriffen. Dies sei eine unverantwortliche Vernachlässigung der Weidetiere. Nur flächendeckender und konsequenter Herdenschutz werde Nutztiere nachhaltig vor Übergriffen schützen, nicht die Jagd auf Wölfe.
Neues Rudel im Westerwald aus Hessen
Bei den Elterntieren des Greifensteiner Rudels, das vermutlich aus Hessen in den rheinland-pfälzischen Westerwald zugewandert sei, handelt es sich um Geschwister. Eine solche unnatürliche und aus genetischer Sicht sehr ungünstige Konstellation stelle sich üblicherweise nur ein, wenn es einen Mangel an geeigneten Verpaarungspartnern gebe. „Das heißt, es gibt im Westerwald zu wenige Wölfe, um eine naturgemäße Verpaarung ohne genetische Verarmung sicher zu stellen“, so die NI. Bereits 2019 wurde bei der SGD Nord eine wissenschaftliche Arbeit vorgestellt, die zu dem Ergebnis kam, dass der Westerwald Raum für 7 Wolfsrudel biete.
Voraussetzungen für Jagd auf Wölfe nicht gegeben
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) mache klare rechtliche Vorgaben zum weiterhin bestehenden Schutz des Wolfes durch seine Einstufung in Anhang V. Diese Vorgaben seien durch die zuständigen deutschen Behörden unter den geltenden rechtsstaatlichen Bedingungen in eine handhabbare und rechtssichere Praxis umzusetzen, „die jeder angestrebten Vernichtung von regionalen Wolfsvorkommen und der angestrebten Wieder-Ausrottung des Wolfes in Mitteleuropa zuvorkommt bzw. diese wirksam verhindert. Vorsorglich muss daran erinnert werden: Der Schutz des Wolfs bleibt einklagbar“, so Dr.
Wolfgang Epple
Wolfgang Epple Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe und Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2021) und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an.
, Biologe, Ethologe und
Wissenschaftlicher Beirat
Wissenschaftlicher Beirat Dieser Beirat setzt sich zusammen aus renommierten Naturwissenschaftlern und ausgewiesenen Experten auf ihren Fachgebieten. der NI.
Diese Aussage werde durch die Entscheidung des schwedischen Verwaltungsgerichts untermauert, das den geplanten Abschuss von bis zu 48 Wölfen vorläufig gestoppt habe. Das Gericht fordert von den Genehmigungsbehörden den Nachweis, dass die Tötungen den Erhalt einer stabilen Wolfpopulation nicht gefährden.
Ökologische und ethische Aspekte
Ilse Storch, Professorin für Wildtierökologie an der Universität Freiburg, verweist auf die Bedeutung des Wolfes für das Ökosystem: „Die Rückkehr des Wolfes ist ein wichtiger Schritt zum Erreichen natürlicher, voll funktionsfähiger Ökosysteme mit einem vollständigen Arteninventar, ihren vielfältigen Wechselwirkungen und natürlichen Prozessen.“
Bei der gesamten bisherigen Betrachtung der Kontroverse um den Wolf sei der ethische Aspekt überhaupt noch nicht beleuchtet worden, wenn sogar 3 Monate alte Welpen getötet werden sollen. „Wer fühlt sich autorisiert, einem Mitgeschöpf das Recht auf Leben abzusprechen?“, so Gabriele Neumann.
Ansprechpartner:
Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
Zwischenentscheidung: VGH stoppt vorläufig Abschuss von „Grindi“
Schwarzwald / Der im Gebiet der Hornisgrinde heimische Wolf, mittlerweile schon liebevoll „Grindi“ genannt, darf laut einem heute (09.02.2026) angeordneten Zwischenbeschluss des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg vorerst nicht abgeschossen werden.
Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden – Naturschutzinitiative e.V. (NI) legt Beschwerde ein
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hält die Abschussgenehmigung für EU-rechtswidrig und hat daher vor Gericht Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.
Halali auf den Wolf in Deutschland?
Die an die Kommission der EU übermittelte Meldung eines „günstigen Erhaltungszustandes“ für den Wolf in der kontinentalen Region Deutschlands hält einer fachlichen Überprüfung nicht stand. - Anmerkungen, Einblicke und Ausblicke von Dr. Wolfgang Epple.
Ein Platz für wilde Tiere?
In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.
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