21.10.2016 - Pressemitteilung

18.10.2016 Pressemitteilung

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz teilte Anfang Oktober 2016 mit, dass eine der drei geplanten Anlagen im Fröhner Wald aufgrund von vorhandenen und ökologisch überaus wertvollen Alt- und Totholzbeständen nicht genehmigungsfähig sei. Damit wird die die Auffassung und Bewertung der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. vollumfänglich bestätigt.

„Wir haben bereits mehrfach betont, dass der Fröhner Wald aus naturschutz- und artenschutzrechtlichen Gründen zur Errichtung von Windindustrieanlagen völlig ungeeignet ist“, betonte Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , saarländischer Landesvorsitzender der NI.

Daher fordert die Naturschutzinitiative die Geschäftsführung der RAG montanWIND dazu auf, das Projekt „Windkraft im Fröhner Wald“ umgehend zu beenden. Nach unserer Kenntnislage soll die Zuwegung zu einer benachbarten Anlage, die in einem intakten und alt gewachsenen Eichen-Buchen-Mischwald geplant wurde, ebenfalls durch diesen Alt- und Totholzbestand verlaufen – derartige Eingriffe in die Ökologie eines hochwertigen Waldes sind aber unzulässig und zu unterbinden.

Der Fröhner Wald mit seinen fast 45 ha besteht vorwiegend aus ökologisch wertvollem Buchen-Eichen-Laubmischwald. Er ist durchzogen von vielen Rinnsalen,  kleinen Bächen, stehenden Gewässern und bildet unzählige Natur- und Feuchtbiotope. Er grenzt mit einem völlig unzureichenden „Schutzpuffer“ von nur 200 Metern unmittelbar an das zweitgrößte saarländische FFH- und Vogelschutzgebiet „Saar-Kohlenwald“. Mit dem benachbarten Schutzgebiet bildet er eine zusammenhängende ökologische Einheit, in der die gleichen PflanzenPflanzen Pflanzen sind ein wichtiger Teil der Biodiversität. Sie ist unsere Lebensgrundlage, aber mehr als nur Artenvielfalt. Ohne Pflanzen wäre ein Leben für uns Menschen auf der Erde nicht möglich. und Tiere leben: der Fröhner Wald ist somit faktisches FFH- und Vogelschutzgebiet.

„Vögel halten sich nicht an die Grenzen von Schutzgebieten. Insbesondere der im Umfeld des Fröhner Waldes brütende RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben. würde durch die geplanten Anlagen gefährdet. Außerdem ist selbst der Mäusebussard nach der neuen „Progress Studie“ in seinem Bestand gefährdet“, betonte die stv. Landesvorsitzende Sylke-Müller-Althauser.

Aus unserer Sicht sind alle geplanten Windindustrieanlagen aus vielfältigen Gründen nicht genehmigungsfähig – insbesondere auch aufgrund der dort brütenden Rotmilane. Ein „Aktionsraum-Schnellgutachten“, wie es jetzt die RAG montanWIND in den Monaten Juni bis August 2016 angefertigt hat, erfüllt nicht die  naturschutzfachlichen und wissenschaftlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Expertise und Bewertungsgrundlage.

Daher sind neue Untersuchungen im Jahre 2017 zwingend erforderlich.“, so Harry Neumann, Bundesvorsitzender und saarländischer Landesvorsitzender der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V..

Und weiter: „Zu diesem Zeitpunkt wird das bestehende avifaunistische Gutachten aus dem Jahre 2013 in Gänze veraltet sein. Alle avifaunistischen Untersuchungen sind dann neu durchzuführen und die Phänologie ist zwingend zu beachten.“

Der fachlich empfohlene Mindestabstand nach dem Helgoländer Papier zwischen Windenergieanlagen und Brutstätten von Rotmilanen beträgt 1.500 m. Auf die zwingende Einhaltung dieses Vorsorgeabstandes hat kürzlich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer wegweisenden Entscheidung eindeutig hingewiesen.

„Dieses Urteil sollte auch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz des Saarlandes beachten, um eine rechtssichere Entscheidung treffen zu können. Wir fordern die Genehmigungsbehörde daher auf, keine Genehmigung zu erteilen“, erklärte Harry Neumann.

 

 


© Naturschutzinitiative e.V. (NI) | Wir schützen Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume
Headline

here be text