Pressemitteilung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jung, Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie um kurzfristige Weiterleitung dieses Schreibens an die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses zur Sitzung am 10.02.2016.
Da wir dem Naturschutz gemäß unserer
Satzung
Satzung verpflichtet sind, möchten wir unsere Sichtweise zu den Planungen von Vorrangflächen für Windkraft in dem Gebiet Hohenöllen-Ginsweiler (Vorbehaltsfläche V 2) hiermit darlegen.
Uns liegen umfängliche Informationen über windkraftsensible Brutvogelvorkommen, insbesondere zum
Rotmilan
Rotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben. in diesem Gebiet vor. Demnach wurde Ende April 2015 der unteren Naturschutzbehörde u.a. bereits mitgeteilt, dass im geplanten Windpark Wolfersheck ein Rotmilan im 1500 m Bereich (Tabubereich) brütet. Wir möchten darauf hinweisen, dass Flächen für Windkraft nicht ausgewiesen werden dürfen, in denen die Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen entgegenstehen, weil dort geschützte und gegenüber Windenergieanlagen empfindliche Arten vorkommen.
Zusätzlich handelt es sich um einen naturnahen und ökologisch wertvollen Waldbestand, den es zu schützen und zu bewahren gilt. Daher ist dieses Vorbehaltsgebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen nicht geeignet. Dies insbesondere, wenn sich bereits im Planverfahren Konflikte hinsichtlich des Artenschutzes (erhöhtes bis signifikantes Kollisionsrisiko für den Rotmilan, Zerstörung von hochwertigen Habitaten und Quartieren für geschützte Waldvogelarten wie z. B.
Waldkauz
Waldkauz Ein lauter Heulruf des Männchens in dunkler Nacht und eine Antwort des Weibchens, die sich wie „kuwitt“ anhört, macht diese Eule für viele Menschen unheimlich., Spechte und Pirol, sowie eine Zerschneidung des Lebensraumes für die
Wildkatze
Europäische Wildkatze (Felis silvestris silvestris) Die Europäische Wildkatze ist eine der seltensten einheimischen Säugetierarten und durch internationale Abkommen streng geschützt. als streng geschützte und FFH-Art ergeben.
Es liegen der unteren Naturschutzbehörde, den Planern und Genehmigungsbehörden umfassende Hinweise und Informationen über die artenschutzrelevanten Ausschlusskriterien für dieses Vorranggebiet vor. Eine Verlagerung von Konflikten im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung auf spätere Prüfungen und nachfolgende selbständige Verfahren ist bei den genannten Artenschutzproblemen unzulässig. Die Privilegierung der Windkraftnutzung nach § 3 (1),5 des BauGB muss nach höchstrichterlicher Rechtssprechung dem Arten- und Lebensraumschutz gegenüber zurückstehen. Dies bedeutet, dass diese eindeutigen öffentlichen Artenschutzbelange im Planungsverfahren zu berücksichtigen sind.
Die Vorbehaltsfläche Hohenöllen-Ginsweiler ist wegen hoher Artenschutzkonflikte aus dem Planaufstellungsverfahren auszuschließen. Rotmilanvorkommen sowie weitere hochsensible Waldvogel- und Wildtierarten sowie der Schutz eines ökologisch wertvollen Waldgebietes schließen Vorrangflächen für Windkraft bereits im Flächennutzungsplan aus.
Umfassende Informationen zu den Artenschutzkonflikten sind den o.g. Stellen bekannt. Sie belegen die eindeutige Schutzwürdigkeit des Gebietes. Das Gebiet ist großräumig als Ausschlusszone für die Windenergienutzung abzugrenzen, Windräder sind in diesem Gebiet nicht genehmigungsfähig.
Vielmehr beabsichtigen wir im Falle einer positiven Beschlussfassung durch die Verbandsgemeinde ein Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO einzuleiten.
Wir bitten den Bau- und Umweltausschuss als auch den Verbandsgemeinderat Lauterecken-Wolfstein dieses Gebiet mit sofortiger Wirkung aus dem Planaufstellungsverfahren auszuschließen. Hierfür danken wir Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Neumann
Harry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Vorsitzender der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e. V.