Pressemitteilung
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit haben die gemeindlichen und privatwirtschaftlichen Betreibern versucht, einen in der Form beispiellosen „Natur-Kahlschlag“ für einen völlig überdimensioniertes Windindustriegebiet in einem Landschaftsschutzgebiet zu lancieren. Mitten in einem bislang nahezu unzerschnittenen und ökologisch hochwertigem Waldgebiet soll ein gesamter Landschaftszug vernichtet werden. Damit würde es inmitten „unberührter“ Natur zu einer bislang noch nicht dagewesenen Industrialisierung eines wertvollen Waldgebietes kommen.
Es besteht der dringende Verdacht, dass versucht wurde, mögliche Rechtsmittel durch den Dienstschluss bei Gericht und durch andere undurchsichtige Maßnahmen zu unterlaufen. Sowohl die Art der Vorbereitung als auch die tatsächliche, geradezu konspirative Durchführung der bisherigen Maßnahmen lässt darauf schließen, dass das Projekt allein aufgrund seiner enormen Ausmaße der Öffentlichkeit verschwiegen und unter Umgehung gesetzlicher Genehmigungsinstanzen klammheimlich erschlichen werden sollte. Vorkommen der Mopsfledermaus,
Rotmilan
Rotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben.,
Schwarzstorch
Schwarzstorch Der volkstümliche weiße Klapperstorch, der auch die Menschen über den Kindersegen glücklich macht, hat noch einen wenig bekannten schwarzen Bruder. Dieser Storch ist ein geheimnisvoller und scheuer Waldbewohner. , Uhu und Wespenbussard wurden im Rahmen der mangelhaften „Gutachten“ nicht fachgerecht und ausreichend untersucht. Möglichweise hängt die u.E. rechtswidrige Genehmigung auch damit zusammen, dass der Landkreis selber teilweise Betreiber von Windenergieanlagen ist, so dass eine institutionelle Befangenheit vorliegen könnte. Das gleiche würde auch auf den Wintricher Bürgermeister Kessler zutreffen, was die dafür zuständigen Behörden jetzt zu prüfen haben. Der „Ranzenkopf“ ist ein weiteres erschreckendes Beispiel für einen undurchsichtigen Komplex zwischen Windindustrielobby, Politik, „Gutachtern“ und Genehmigungsbehörden. Leider ist auch die SGD Nord ihrer Garantenstellung nicht genügend nachgekommen. Ob hier politischer Druck aus Mainz ausgeübt wurde, kann nur spekuliert werden. Denn die Naturschutzgesetze sehen in diesem Fall vor, dass die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde ein Einvernehmen mit der Oberen Naturschutzbehörde herzustellen hat, wenn artenschutzrechtliche Belange berührt sind.
Das Beispiel „Ranzenkopf zeigt: Die Auswüchse naturzerstörender und bürgermissachtender Planungs- und Genehmigungspraxen sind die Folge der gesamten Fehlsteuerungen durch das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV), verursacht insbesondere durch das Wirtschafts- und Umweltministerium. Da wir mittlerweile an einem Punkt angelangt sind, an dem die sogenannten Erneuerbaren Energien die
Biologische Vielfalt
Biologische Vielfalt Die Biologische Vielfalt ist das kunstvolle Netzwerk aller Pflanzen, Tiere und Lebensräume. Das grundsätzliche Schutzziel muss daher sein, Natur und damit verbunden die Biodiversität zu erhalten.,
Landschaften
Landschaften Wir schützen Landschaften! Landschaft ist eine wichtige Grundlage für Biodiversität. ,
Wälder
Wälder Wir schützen Wälder! Wälder sind zumeist die naturnahesten Biotope und wertvolle, nicht ersetzbare Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Wald ist mehr als nur Holz. und
Lebensräume
Lebensräume Wir schützen Lebensräume! Bedrohte Vielfalt schützen und erhalten! in großem Stil gefährden und zerstören und nur einen marginalen Beitrag von rund 2 % zum gesamten Energieverbrauch leisten, ist ein sofortiger Ausbaustopp für Windindustrieanlagen dringend erforderlich.