Verwaltungsgericht Stade stoppt Wolfabschuss in Cuxhaven
Auf Antrag der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) hat das Verwaltungsgericht Stade den Wolfabschuss durch einen sogenannten Hängebeschluss gestoppt. Von der am 17.10.2025 erteilten Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes darf bis zu einer Entscheidung des Gerichtes im Eilverfahren kein Gebrauch gemacht werden.
Die Voraussetzungen für den Erlass eines Hängebeschlusses lägen nach Beschluss des Gerichtes vor. Die Sache sei noch nicht entscheidungsreif, weil die Stellungnahme des Antragsgegners noch nicht vorliege, die Darstellung der Naturschutzinitiative (NI) in ihrem Klageantrag aber für den Beschluss ausreichen würde.
Die Klage sei weder rechtsmissbräuchlich „noch offensichtlich aussichtslos“, so das Verwaltungsgericht. Da zu befürchten sei, dass bis zur Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren vollendete Tatsachen geschaffen werden könnten, drohten schwere und unabwendbare Nachteile, so das Gericht.
„Wenn der betroffene Wolf in der Zeit bis zur Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren erfolgreich getötet wird, sich die Ausnahmegenehmigung jedoch als rechtswidrig erweisen würde, entstünde ein irreparabler Schaden“, so das Gericht.
Die Gefahrenprognose und Herdenschutz unzureichend
„Die Gefahrenprognose ist vollkommen unzureichend. Denn Rissereignisse, bei denen die Weidetiere dem Wolf schutzlos ausgeliefert waren, dürfen nicht in die Schadensprognose einbezogen werden. In diesem Fall waren keine Rinder geschützt. Deshalb ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein wolfabweisender Herdenschutzzaun mit Stromlitzen und Untergrabenschutz auch bei zur Selbstverteidigung fähigen Wildrindern zwingend erforderlich. Wenn kein wolfabweisender Herdenschutzzaun auf der Weide steht, gibt es für eines der Herdentiere kein Entkommen“, betonte die Naturschutzinitiative (NI).
„Die Nutztierhalter in Niedersachsen jedoch trainieren ihre Weidetiere nicht und die Behörden schauen offensichtlich tatenlos zu. Die Weidetierhalter bereiten ihre Tiere nicht auf den Wolf vor. Herdenschutz ist immer möglich und hier auch zumutbar. Daher war es notwendig, gegen die erneute Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot einer streng geschützten Art Klage einzureichen“, so die NI.
Ansprechpartner:
Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
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Über 75 Nichtregierungsorganisationen, darunter auch die NI, fordern die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Herabstufung des Wolfs in den nationalen Rechtsvorschriften abzulehnen und seinen strengen Schutzstatus beizubehalten.
Der Wolf darf nicht ins Jagdrecht!
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