Der Wolf darf nicht ins Jagdrecht!

RLP / „Es gibt keinen fachlichen Grund, warum der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen werden sollte. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Umweltministerin Katrin Eder den Wolf, wie es auch andere Parteien schon länger fordern, in das Jagdrecht aufnehmen möchte. Wenn Ministerin Eder mit dem neuen Jagdgesetz die WälderWälder Wir schützen Wälder! Wälder sind zumeist die naturnahesten Biotope und wertvolle, nicht ersetzbare Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Wald ist mehr als nur Holz. schützen möchte, ist gerade der Wolf ein wichtiger Verbündeter“, erklärte die Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI).
„Der Wolf befindet sich nach wie vor in einem schlechten Erhaltungszustand. Die Aufnahme in das Jagdrecht ist ein völlig falsches Signal von Ministerin Eder. Geschütze Arten gehören prinzipiell nicht in das Jagdrecht und der Wolf im Jagdrecht führt nicht automatisch zu einer höheren Akzeptanz bei den Tierhaltern und Jägern“, so Gabriele NeumannGabriele Neumann Stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren , Projektleiterin Großkarnivoren der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
„Nur konsequenter Artenschutz mit Beibehalten des erfolgreichen Monitorings sichert Arten wie Wolf und Luchs ein den evolutionären Erfordernissen entsprechendes Überleben in ausreichend großen und vernetzten Populationen. Es braucht keine vorbeugenden Schritte im innerstaatlichen Recht, nur um erhitzte Gemüter und verängstigte Weidetierhalter zu bedienen. Das Einknicken der Ministerin vor den Populisten ist ein weiteres Zeichen des politischen Versagens, wenn es um die Zukunft des europäischen Naturerbes geht“, betonte Dr. Wolfgang EppleWolfgang Epple Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe und Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2021) und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an. , Biologe, Verhaltenskundler und Wissenschaftlicher Beirat
Wissenschaftlicher Beirat Dieser Beirat setzt sich zusammen aus renommierten Naturwissenschaftlern und ausgewiesenen Experten auf ihren Fachgebieten. der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) weist darauf hin, dass das geltende Artenschutzrecht alle Möglichkeiten eines angemessenen Umgangs mit auf Weide- oder Haustiere spezialisierten Wölfen bietet, gerade dann, wenn diese gelernt haben, einschlägig wirksame Schutzmaßnahmen zu überwinden. „Wir werden daher, sollte der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen werden, alle möglichen rechtlichen Schritte dagegen in die Wege leiten“, so die NI.
Wölfe gefährden nicht die Weidetierhaltung
„Wölfe gefährden nicht die Weidetierhaltung. Seit tausenden Jahren ist eine Koexistenz möglich – und nötig. Dass kurzzeitige Fehlen der Wölfe war unnatürlich und der eigentliche Schaden, nicht dessen sanfte Rückkehr. Spannungen sind möglich, aber Herdenschutz, den wir für zentral halten, vermindert Risiken. Herdenschutz ist vielfach erprobt, gegenteilige Behauptungen der Nichtmachbarkeit sind falsch, es gibt immer Lösungen. Wer Tiere hält, muss diese nach dem Tierschutzgesetz auch vor Naturgefahren schützen, vor Blitz, Donner, Viren und Wolf. Eine Weidetierhaltung, die sich als naturnah bezeichnen will, aber gegen Wölfe ist, ist nicht naturnah. Wölfe gehören zur Kulturlandschaft und haben eine Schlüsselfunktion – ähnlich wie die Weidehaltung, und beides geht zusammen. Das Abschießen jedoch führt zu keinem Erfolg“, betont der Ökologe Dr. Michael AltmoosMichael Altmoos Dr. Michael Altmoos ist Ökologe und Naturschützer und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an. , Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative (NI).
„Solange noch nicht einmal die Mindeststandards der Betreuung und des Schutzes von Weidetieren eingehalten werden und tatsächliche Herdenschutzmaßnahmen nicht einheitlich dokumentiert werden, so dass sie bei einem nachgewiesenen Wolfsriss nachvollziehbar sind, sind die durchsichtigen Versuche, in Deutschland de facto mit einer neuen Ausrottung der Wölfe zu starten, schon aus rechtstaatlichen Gründen zum Scheitern verurteilt. Mangelhaft geschützte Weidetiere werden auch dann zur leichten Beute von Wölfen, wenn der Wolf auf Betreiben von Tierhaltern und Jägern ins Jagdrecht aufgenommen wird“, so die NI.
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) angenommen
Über 70 europäische Naturschutzverbände haben vor kurzem Klage beim Europäischen Gerichtshof (EUGH) eingereicht, mit dem Ziel, die Herabstufung des Wolfes in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ für rechtswidrig zu erklären. Diese Klage wurde am 17.02.2025 vom EUGH angenommen und wird auch von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) unterstützt.
Ansprechpartner:

Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
Erster Wolf-Sonntag der NI großer Erfolg
RLP/ Der erste Wolf-Sonntag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) mit fast 40 Teilnehmern war ein großer Erfolg. Auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und den umfangreichen Erfahrungen aus dem Wolfs Monitoring informierten die Referenten sachlich über die europaweit streng geschützte Art und zeigten Möglichkeiten zu einem friedlichen Zusammenleben auf.
Erster Wolf-Sonntag der NI großer Erfolg
RLP/ Der erste Wolf-Sonntag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) mit fast 40 Teilnehmern war ein großer Erfolg. Auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und den umfangreichen Erfahrungen aus dem Wolfs Monitoring informierten die Referenten sachlich über die europaweit streng geschützte Art und zeigten Möglichkeiten zu einem friedlichen Zusammenleben auf.
Retten Sie den Grauen Wolf – Handeln Sie jetzt!
EUROPEAN ACTION WOLVES (EAW): „Am 3. Dezember 2024 beschloss der Ständige Ausschuss der Berner Konvention , den Schutz des Grauwolfs abzuschwächen und seinen Status von „streng geschützt“ (Anhang II) auf lediglich „geschützt“ (Anhang III) herabzustufen. Diese unverantwortliche Entscheidung ignoriert wissenschaftliche Erkenntnisse und ebnet den Weg für mehr Keulung, mehr Bedrohungen und mehr Zerstörung.
NI: Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention erhalten!
Es ist wichtig, dass der Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention erhalten bleibt. Daher unterstützt die NI zusammen mit über 70 weiteren Organisationen diese Forderung an die EU-Kommission in Brüssel.
Richtiger Herdenschutz schützt Schaf und Wolf
Die Naturschutzinitiative beobachtet eine zunehmende Tendenz, auch geschützte Tiere zu bekämpfen, wenn sie Lobbygruppen Aufwand verursachen. Der Wolf ist nur das prominenteste Beispiel dafür. Ähnliche Debatten gibt es auch bei den Arten Biber, Luchs und Fischotter, die ebenfalls in ehemalige Lebensräume zurückkehren.
Mit dem Wolf leben lernen
„Der Umweltverband Naturschutzinitiative hat an Bevölkerung und Behörden appelliert, die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland zu akzeptieren. Alle Weidetierhalter in Wolfsgebieten müssten Herdenschutz ernst nehmen, forderten Gabriele und Harry Neumann vom Vorstand der Organisation in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). ..."
Die Biodiversitätskrise
Dr. Klaus Richarz, ehemaliger Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, analysiert in der neuen Sonderbroschüre fachlich fundiert die Biodiversitätskrise und gibt zahlreiche Anregungen und Beispiele für Gärten, Städte und Gemeinden - Was kann jeder einzelne von uns, was kann jede Stadt und jede Gemeinde zur Erhaltung unserer Lebensgrundlage selbst tun? Machen Sie sich gemeinsam mit uns auf den Weg zu „Mehr Biodiversität wagen“.
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