06.07.2023 - Pressemitteilung

VGH Kassel: Baustopp für drei Windindustrieanlagen in Hofgeismar am Reinhardswald

Symbolbild

Das Regierungspräsidium in Kassel hatte schon im Frühjahr 2017 drei Windindustrieanlagen (WEA) auf dem Heuberg in Hofgeismar, Nordhessen, genehmigt. Mit einer Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof will die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) klären lassen, ob die Geltungsdauer dieser Genehmigung zu Recht zum wiederholten Male verlängert wurde. Nun hat der 9. Senat des VGH Kassel in einem Eilverfahren entschieden: Die Genehmigungsinhaberin darf vorerst keinen Gebrauch von der Genehmigung aus 2017 machen, die aufschiebende Wirkung der Klage der NI gegen den Verlängerungsbescheid wurde angeordnet (Beschluss vom 30.06.2023, 9 B 2279/21.T).

Es erscheine dem Gericht laut NI ungewiss, ob der für eine Verlängerung notwendige wichtige Grund vorliege. Nicht ausschließen könne hiernach das Gericht zudem, dass die Verlängerungsentscheidung den Zweck des Bundesimmissionsschutzgesetzes gefährde.

Offen sei, ob der im Rahmen der Verlängerungsentscheidung durchzuführenden „kursorischen“ Prüfung der Aktualität der seinerzeitigen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine  hinreichend aktuelle Datengrundlage zu den Auswirkungen insbesondere auf den RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben. zugrunde lag. Auf welcher Grundlage eine Unbedenklichkeitserklärung bezüglich der UVP-relevanten Belange des Schutzes der Avifauna abgegeben worden sei, sei laut dem VGH „nicht ansatzweise nachvollziehbar“.

„Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) schließt unter anderem die Baugenehmigung für die WEA ein und die Genehmigung, den betroffenen Wald zu fällen („umzuwandeln“). Beide Genehmigungen waren zum Zeitpunkt der angegriffenen Verlängerungsentscheidung erloschen. Sie hätten durch die zuständige Behörde verlängert werden müssen. Das Fehlen dieser Genehmigungen zum Zeitpunkt der Verlängerungsentscheidung führe, so der VGH, zur Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verlängerungsentscheidung“, betonte die NI.

„Wir begrüßen diese Entscheidung. Es kann nicht sein, dass nach so langer Zeit eine Genehmigung zum Betrieb von Windenergieanlagen noch ausgenutzt werden darf, wenn nicht zuvor geprüft wurde, ob die Prüfung der Umweltverträglichkeit noch aktuell ist. Die Errichtung von Windindustrieanlagen vor allem in WälderWälder Wir schützen Wälder! Wälder sind zumeist die naturnahesten Biotope und wertvolle, nicht ersetzbare Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Wald ist mehr als nur Holz.n leistet keinen Beitrag zum Klimaschutz, sondern zerstört die für das Überleben wichtige Biodiversität und schadet dem gesamten Ökosystem“, so Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Landesvorsitzender der NI.


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