26.06.2024 - Pressemitteilung

Windenergie Länge/Schwarzwald: Naturschutzinitiative (NI) kritisiert Entscheidung des VGH

Symbolbild – Verspargelung der Landschaft durch Windenergieanlagen

Vier der sechs geplanten Windenergieanlagen auf der Länge im Schwarzwald-Baar-Kreis sollen im Naturpark Südschwarzwald errichtet werden, drei sogar in einem europäischen Vogelschutzgebiet. Weitere Schutzgebiete befinden sich in der Nähe. Dennoch hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim jetzt in dem von der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) angestrengten Eilverfahren entschieden: Die Windenergieanlagen können gebaut werden.

Zwar bliebe offen, ob die Rückbauverpflichtung finanziell hinreichend sichergestellt sei. Auch sei offen, so der VGH, ob die Genehmigung dem Artenschutz des RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben.s über eine angeordnete zeitweise Abschaltung einer der Windenergieanlagen hinreichend Rechnung trage.

„Wir kritisieren diese für uns unverständliche Entscheidung des VGH. Wir haben geltend gemacht, dass im Vogelschutzgebiet große Flächen für den Rotmilan verloren gehen und darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber mittlerweile festgelegt hat, in welchem Abstand zu Windenergieanlagen die Tiere einer Tötungsgefahr ausgesetzt sind“, betonte Angelika Sitte aus Blumberg, Regionalsprecherin der NI in Baden-Württemberg.

Nach Auffassung des VGH soll diese Vorgabe leider nicht für die Frage der Flächeninanspruchnahme durch Windenergieanlagen in einem Vogelschutzgebiet gelten.

Obwohl das Gericht offen gelassen habe, ob ausreichende Abschaltzeiten zugunsten des Rotmilans angeordnet wurden, verweist es darauf, diese Abschaltungen seien Maßnahmen zur Schadensbegrenzung im Vogelschutzgebiet. Die offenen Fragen könnten im Hauptverfahren geklärt werden, so der VGH.

„Der Eilbeschluss ist für uns nicht nachvollziehbar. Denn europäische Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz von Vögeln und nicht ihrer Industrialisierung“ so Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI) und Angelika Sitte.


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