Wolfabschuss: NI widerspricht dem OVG Lüneburg und fordert Herdenschutz
Das Verwaltungsgericht Stade hat den Antrag der NI, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Ausnahmegenehmigung des NLWKN vom 17.10.2025 wiederherzustellen, abgelehnt. Die Ausnahmegenehmigung zielte darauf ab, Wölfe des Rudels „Nordholz“ (NHZ) in Stadt und Kreis Cuxhaven aus der Natur zu „entnehmen“. Daneben gebe es noch die Rudel Cuxhaven (CUX) und Schiffdorf (SFD). Nur die Wölfe des Rudels NHZ seien auffällig geworden, die beiden Rudel CUX und SFD nicht.
Beschwerde beim VG und OVG
Die
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) hatte gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Stade Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt. Auch dieses hielt die erteilte Abschussgenehmigung für rechtens. Rechtsmittel sind gegen den Beschluss im Eilverfahren nicht mehr möglich.
Inhaltlich geht es der Naturschutzinitiative e.V. (NI) darum, dass gerichtlich festgestellt werden sollte, dass alle Weidetiere, d.h. auch alle Hausrinder, vor dem Wolf geschützt werden können und müssen. Es sei unverantwortlich, Tiere dem Wolf schutzlos auszuliefern. Dies verstoße gegen das Tierschutzrecht, wonach Tierhalter ihre Nutztiere vor Beutegreifern schützen müssten, unabhängig vom Alter, vom Gewicht und von der Rinderrasse.
NI widerspricht der Auffassung des OVG
Die NI widerspricht der Auffassung des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes, dass eine kurzfristige Anhörung der Naturschutzverbände nicht möglich gewesen sei. Es habe kein Zeitdruck bestanden, so die NI, und wenn ja, habe ihn die Gegenseite zu verantworten. Denn schon im Juli hätte nach drei zeitnah aufeinander folgenden Rissen im Sinne des Tierwohls gehandelt werden müssen.
Beschluss nicht vereinbar mit EU-Recht und FFH-Richtlinie – NI fordert Herdenschutz
Das Aufstellen von wolfsabweisenden Zäunen im Bereich des NHZ-Rudels sei sehr wohl möglich. Die Naturschutzinitiative (NI) hält den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes für nicht mit europäischem Recht und der FFH-Richtlinie vereinbar. Das Gericht habe sich mit den vorgetragenen Argumenten und der Rechtslage nach der FFH-Richtlinie nicht genügend auseinandergesetzt.
„Wir würdigen das Leid der Weidetiere, die NI steht aber auch für rechtsstaatlich verantwortungsvolle Maßnahmen. Diese sehen auch den Schutz der Wölfe vor. Schießt man ein Elterntier des Rudels, zerstört man nicht nur die Sozialstruktur, sondern zwingt den verbleibenden ‚Eltern-Wolf‘ zu vermehrten Anstrengungen, damit seine Welpen nicht verhungern, die zum jetzigen Zeitpunkt etwa ein halbes Jahr alt und noch nicht selbstständig sind“, so der Biologe und Ethologe Dr. rer. nat.
Wolfgang Epple
Wolfgang Epple Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe und Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2021) und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an.
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Wissenschaftlicher Beirat
Wissenschaftlicher Beirat Dieser Beirat setzt sich zusammen aus renommierten Naturwissenschaftlern und ausgewiesenen Experten auf ihren Fachgebieten. der NI.
„Allein jagende Wölfe aber können erst recht zu Problemen insbesondere für Schafhalter werden. Deshalb, also aus Gründen des Tierwohls auf beiden Seiten, und weil das geltende Recht die mildere Alternative zum Töten fordert, hat die NI gegen den Schnellabschuss eines Wolfes aus dem NHZ-Rudel geklagt. Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass Herdenschutz wirkt. Genau dieser muss ausgebaut werden und nicht das Töten von Mitgeschöpfen“, betonte Roland Dilchert, Sprecher der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Niedersachsen.
Ansprechpartner:
Verwaltungsgericht Stade stoppt Wolfabschuss in Cuxhaven
Niedersachsen / Auf Antrag der NI hat das Verwaltungsgericht Stade den Wolfabschuss durch einen sogenannten Hängebeschluss gestoppt. Von der am 17.10.2025 erteilten Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes darf bis zu einer Entscheidung des Gerichtes im Eilverfahren kein Gebrauch gemacht werden.
Halali auf den Wolf in Deutschland?
Die an die Kommission der EU übermittelte Meldung eines „günstigen Erhaltungszustandes“ für den Wolf in der kontinentalen Region Deutschlands hält einer fachlichen Überprüfung nicht stand. - Anmerkungen, Einblicke und Ausblicke von Dr. Wolfgang Epple.
Über 75 NGOs kritisieren Herabstufung des Wolfes
Über 75 Nichtregierungsorganisationen, darunter auch die NI, fordern die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Herabstufung des Wolfs in den nationalen Rechtsvorschriften abzulehnen und seinen strengen Schutzstatus beizubehalten.
Der Wolf darf nicht ins Jagdrecht!
RLP / „Es gibt keinen fachlichen Grund, warum der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen werden sollte. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Umweltministerin Katrin Eder den Wolf, wie es auch andere Parteien schon länger fordern, in das Jagdrecht aufnehmen möchte. Wenn Ministerin Eder mit dem neuen Jagdgesetz die Wälder schützen möchte, ist gerade der Wolf ein wichtiger Verbündeter“, erklärte die NI.
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