27.04.2022 - Neuigkeiten

Verwaltungsgericht Gießen hebt Genehmigung für 3 WEA für Homberg II auf

Rotmilan (Milvus milvus)

Mit einem Bescheid aus Dezember 2019 waren vom Regierungspräsidium Gießen in Alsfeld drei Windenergieanlagen (WEA) genehmigt worden, die zusammen mit weiteren drei WEA die Windfarm Homberg ermöglichen sollten. Das Verfahren war ein Präzedenzfall, weil erstmals in Hessen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Tötung von Individuen der hessischen Verantwortungsarten RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben. und Schwarzmilan erteilt wurde, was die NI für nicht vereinbar mit dem EU-Recht hält.  

Vor allem deswegen hatte die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) Klage eingereicht. Nun hat das Verwaltungsgericht Gießen der NI den Tenor der Entscheidung in seinem Urteil mitgeteilt: Die Genehmigung wird aufgehoben.

„Wir begrüßen diese Entscheidung und sind gespannt, wie die zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichtes sie begründet“, erklärte Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Bundesvorsitzender und hessischer Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI).

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