08.05.2020 - Neuigkeiten

Drittes Schlagopfer am Windpark Hilpensberg

 
Foto: Hans Schönegg-Joos (Pfullendorf)

Im Rundbrief vom 03.04.2020 berichteten wir von einen am 29.03.2020 erschlagenen RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben. am Windpark Hilpensberg (Pfullendorf, BW). Erneut teilt uns nun das NI-Mitglied Margret Laufs-Bures ein weiteres Rotmilan-Schlagopfer vom 26. April 2020 mit. Das wäre nach einem Mäusebussard-Schlagopfer vom März 2019 mindestens das dritte belegte Greifvogel-Schlagopfer.

Wie Frau Laufs-Bures berichtet, wurde der Windpark in einem Rotmilan-Dichtezentrum unter einem Auflagevorbehalt zur Anordnung von „erforderlichen und verhältnismäßigen“ Maßnahmen zum Schutz von Arten genehmigt. So wurden seit 2018 Abschaltungen der Windkraftanlagen (WKA) bei landwirtschaftlicher Feldbearbeitung angeordnet.

Unverständlicherweise wurde in 2019 direkt unter den WKA Hilpensberg täglich Grünfutter gemäht, was sogar von der Abschaltnotwendigkeit ausgenommen war. Eine solche Nutzung mit vielen offenen bzw. kurzwüchsigen Phasen gilt aber als besonders attraktiv für Nahrung suchende Milane und Bussarde, weshalb ein solches Wirtschaften oft als (umstrittene) Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahme abseits der Windparks angeordnet wird. Auch im April 2020 lagen unter zwei der drei WEA neu geackerte bzw. brachliegende Maisäcker.

Die Totschläge vermeidende Regelung durch Abschaltzeiten ist dabei ungenügend und erfüllt damit nicht die beabsichtigte Wirkung. So wurden die 2018 angeordneten Abschaltzeiten immer weiter reduziert. Nachdem der Betreiber ein fragwürdiges Gutachten vorgelegt hatte, welches belegen soll, dass die Milane die Anlagen meiden, genehmigte die Behörde eine Zurückverlegung der bei landwirtschaftlichen Arbeiten nötigen Abschaltzeiten zwischen 01.06. und 31.08. Nach dem letzten Totfund wurde der Zeitraum zwar wieder auf den 01.05. vorgezogen, den am 26.04. erschlagenen Milan und die beiden zuvor jeweils in der Phase der Feldbestellung im April erschlagenen Greife hat es zumindest nicht geschützt.

Naturschutzreferent Dipl.-Biologe Immo VollmerImmo Vollmer Dipl.-Biologe und seit 2018 Naturschutzreferent der NI von der NI kommentiert dieses Vorgehen als einen wohl wissentlichen Selbstbetrug von Antragstellerbüros und Genehmigungsbehörden zur Umgehung des Artenschutzrechtes. Dieses Beispiel zeigt gut, dass sich notwendige Schutzmaßnahmen aufgrund des bei Klagen relevanten „Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes“ schwierig durchsetzen lassen, da dann teilweise die Wirtschaftlichkeit der Anlagen in Frage steht. Die Schlussfolgerung kann deshalb nach Biologe Immo Vollmer aber nur sein, konsequent keine WKA mehr in Gebieten zu errichten, in denen Milane ebenso wie Bussarde nisten oder des öfteren Nahrung suchen. Ansonsten wird der Rotmilan, der in Deutschland sein weltweit größtes Verbreitungszentrum hat, hier keine Zukunft mehr haben, denn die Verlustrate liegt schon jetzt fast in der Größenordnung der Nachwuchsrate.

 

 

 


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