29.08.2025 - Klartext

Windkraft versus Vogelschutz?

„(…)Nun ist es nicht so, dass nicht Unbehagen herrschen würde beim Blick auf Kollateralschäden von Beschleunigung, Transformation und Nutzendenken. Eine Flut von Publikationen und Konferenzen mit wohlklingenden Absichtserklärungen zur Biodiversität begleitet den Exodus der Natur. Gleichzeitig herrscht in den Zentralen der Macht und den die Übergriffe gegen die Natur ausführenden Verwaltungen kalte Buchhaltermentalität. Eine neu entstandene Gruppe von Konflikt-Arten gibt Zeugnis: Es sind diejenigen, die im weitesten Sinne den Erneuerbaren Energien im Weg oder existenziell betroffen sind.(…)“ (7)

Die in meinem Essay aus 2024 angesprochene kalte Buchhaltermentalität herrscht nicht nur in den Zentralen der (Energiewende-)Macht und ihren ausführenden Organen. Sie hat, was die „wissenschaftliche Begleitung“ des Untergangs des Naturschutzes im Rahmen der Großen Transformation betrifft, seit Jahren auch die Auftragsgutachter rund um den ökoindustriellen Komplex erfasst. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht irgendein Institut oder Gutachter-Büro den Erneuerbaren Energien, voran Photovoltaik und Windkraft, an irgendeinem Beispiel Harmlosigkeit oder gar den Segen für die Natur bescheinigt, sei es über die Erzählung der Verhinderung des Hitzetods der Erde durch den zu beschleunigenden Ausbau der Erneuerbaren Energien, oder die Bereicherung der Biodiversität durch Freiflächen-PV.

Im vorliegenden Fall aber sind nicht der Bundesverband WindEnergie (BWE), das auf Transformationskurs gebrachte Bundesamt für Naturschutz (BfN) oder das noch strammer pro Windkraft-ausgerichtete Umweltbundesamt (UBA) die Auftraggeber, sondern die Deutsche Wildtier Stiftung. Entsprechend – und das ist der zentrale Verdienst der Studie – alarmierend bis niederschmetternd ist das mit großer Akribie und Fleiß von Julia Voelsen und Dr. Matthias Schreiber erarbeitete Ergebnis (2) (3).

Bis zu einem Stichtag 31.12.2021 wurde ermittelt, welche der bis zu diesem Zeitpunkt 742 deutschen nach EU-Recht gemeldeten Vogelschutzgebiete (SPA, „Special Protection Areas“) innerhalb der nach BNatschG definierten „Prüfradien“ zum Schutz „kollisionsgefährdeter Brutvogelarten (KBA)“ lagen. Mit allen Konsequenzen bis ins Detail und für verschiedenen Arten denen der deutsche Naturschutz nach Habeck‘scher Gutsherren-Art noch so etwas wie einen Mindestschutz und (fachlich kaum haltbare) „Prüfradien“ zugesteht. Die Stärke der Studie ist, minutiös aufzuzeigen, dass und auf welcher Weise dem Artenschutz – hier beschränkt auf Vögel – im Rahmen des Ausbaus der Windkraft das Rückgrat gebrochen wurde und noch wird. Denn wo, wenn nicht in den nach Vogelschutz-RL gemeldeten Vogelschutzgebieten (speziell geschützte Flächen!) soll er denn stattfinden, der „Vogelschutz“? Dass es um die Kohärenz des gesamten Natura-2000-Ansatzes geht (s.u.), hätte deutlicher herausgestellt werden können.

Die wahre Bilanz des Schreckens ist nicht ansatzweise erfasst

Die grundsätzliche Einschränkung der Aussagekraft der Studie für die Realität dessen, was sich seit Jahren und derzeit verschärft in der gesamten Flächenkulisse Deutschlands an brachialer Naturzerstörung – auch Zerstörung der für Vogelschutz wertvollen Habitate – im Rahmen des Ausbaus der Windkraft abspielt, wird von den Autoren selbst eingeräumt. Dies liegt an der Übernahme der vollkommen willkürlichen Einschränkungen, die die Politik  im Rahmen der sogenannten Ampel-Pakete aus 2022/2023 dem Artenschutz wie ein Zwangsjacke angelegt hat, bereits durch den Auftraggeber. Egal, ob es die „Prüfradien“ sind, egal, ob und wie die „Signifikanz“ des Tötungsrisikos, die hier hineinspielt, ethisch inkonsistent ermittelt wird (4), egal, dass und wie die Katecheten des „naturverträglichen Ausbaus“ der Windkraft agieren (5)(6). Die Autoren schreiben selbst in der Zusammenfassung von einem Mindestumfang an Beeinträchtigungen, der in der Studie beschrieben wird:

„(…)Vogelschutzgebiete, die kollisionsgefährdete Brutvogelarten als Erhaltungszielart ausgewiesen haben, sind in Deutschland erheblich von Windkraftanlagen betroffen. Dabei beschreibt die Studie lediglich einen Mindestumfang an artenschutzfachlichen Beeinträchtigungen. Denn aus methodischen Gründen beschränkt sie sich bei den zu prüfenden Arten und den jeweiligen Prüfradien auf die aktuellen Vorgaben des BNatSchG. Sie nimmt also keine Arten in den Blick, die ebenfalls von Windkraftanlagen in der Nähe ihrer Brutgebiete negativ beeinflusst werden – wie Feld- und Heidelerche, Bekassine und Uferschnepfe oder den Schwarzstorch. Auch die für die kollisionsgefährdeten Brutvogelarten anzuwendenden Prüfberichte nach BNatSchG entsprechen nicht den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. (…)“  

Richtig. Es ist in dieser Studie tatsächlich allenfalls ein Mindestumfang an „artenschutzfachlichen Beeinträchtigungen“ durch die Windkraft in Deutschland beschrieben.

Mehr noch muss erinnert werden: Die Studie nimmt angesichts des vorgegebenen Untersuchungsrahmens nicht nur verschiedene von Windkraftindustrie betroffene Arten nicht in den Blick. Sie sagt vielmehr nichts aus über das, was zurzeit im Rahmen der Fortschreibung der Regionalplanung und im Rahmen der nun in nationales Recht umgesetzten RED III-RL der EU an absehbarer weiterer Entwertung noch wertvoller Bereiche der Restnatur Deutschlands eintreten wird. Nicht erfasst ist alles, was ohnehin außerhalb von SPA an ehemaligem Tafelsilber der Naturräume unter die Räder gekommen ist oder nun kommen wird. Erinnert sei an den gesetzgeberischen Federstrich der Öffnung der Landschaftsschutzgebiete (LSG) für die Windkraft, immerhin ca. 26 % der Staatsfläche, das Eindringen der Windkraft in Naturparke und direkte Nachbarschaftsbereiche der wenigen Nationalparks.

Aufschlussreiche Detailkarten und Tabellen

Für Insider und Naturschutz-Interessierte liefert die minutiöse Aufarbeitung dennoch sehr wertvolle Details, die man zum Teil aus den Legenden und eigenem Wissen zu einem dramatischen Ganzen ergänzen kann. So zeigen die Karten der „Vogelschutzgebiete mit kollisionsgefährdeten Brutvogelarten als Erhaltungsziel“ in abgestuften Rot-Tönen und mit aufgeführten WEA die Beeinträchtigungen durch Windkraft hinsichtlich der abgestuften Prüfbereiche nach Naturschutzrecht. Die Hotspots der schon eingetretenen Windkraft-Invasion in wertvoll(st)e Lebensräume Deutschlands werden erkennbar (Karte 1, S.21 der Langfassung). Es werden auch jene Gebiete erkennbar, die zum Stand der Untersuchung noch von Windkraft verschont sind, im Rahmen der weiteren Beschleunigung des Ausbaus der Windkraft nun aber absehbar zügig entwertet werden dürften (insbesondere Bayern, Baden-Württemberg).

Wie ist die öffentliche Wahrnehmung?

Die Studie erregt Aufsehen und wird offensichtlich gerne in den Redaktionsstuben genommen, in denen gleichzeitig redundant für den weiteren und beschleunigten Ausbau der Windkraft quasi flächendeckend getrommelt wird. Dies mag daran liegen, dass die öffentliche Vorstellung der in der Studie doch gründlich nachgewiesenen Bilanz des Schreckens vom Auftraggeber und Herausgeber selbst in Form des inzwischen fast schon gebetsmühlenartig schallenden Kotaus vor der politischen und faktischen Macht des ökoindustriellen Weltrettung-Komplexes und mit eingebauter Abschwächung geschieht. Dr. Andreas Kinser, Leiter Natur- und Artenschutz bei der DWS wörtlich (1): „Die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßt ausdrücklich den Ausbau erneuerbarer Energien, er darf aber nicht auf Kosten des Artenschutzes gehen.“  Die hier gedanklich Patin stehende, für die Realität blinde Verharmlosung-Formel „naturverträglicher Ausbau der Windkraft“ kursiert seit Jahren. Sie wurde von einem Konsortium windkraft-affiner Umweltverbände in die Welt gesetzt (kritisch aufgearbeitet in (4) und (8)). Weiter heißt es beim Herausgeber (1): „(…) Langfristig muss das Ziel sein, alle Windkraftanlagen abzubauen, die im Nahbereich Vogelschutzgebiete mit kollisionsgefährdeten Brutvogelarten als Erhaltungszielart aufweisen“, sagt Wildtierbiologe Kinser. Davon betroffen wären knapp zwei Prozent aller in Deutschland errichteten Windkraftanlagen.“ Knapp zwei Prozent – das erinnert an den angeblich winzigen Teil der Landesfläche, die von der vorgeblich flächenschonenden Windkraftindustrie in Anspruch genommen werden will. Durch eine solch verharmlosend wirkende  Relation droht die weitere Marginalisierung des nach Buchstaben und Geist des Naturschutzgesetzes für alle noch naturnah gebliebenen Flächen Deutschlands gültigen Artenschutz-Anliegens.

Schon heute prahlt die Windkraftindustrie mancherorts damit, dass es „gängige Praxis“ sei, in FFH-Gebieten zu bauen (11)(12). Ihre Fußtruppen und die Politik werden dafür sorgen, dass selbst der Minimalforderung der Beseitigung des in der Studie dokumentierten „Mindestumfangs der Beeinträchtigung“ nicht entsprochen wird. Das BfN schreibt (13): Das kohärente Netz Natura 2000 umfasst die im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebiete. Diese können sich räumlich überlagern. Zusammen bedecken die insgesamt 5.200 Gebiete 15,5 % der terrestrischen Fläche Deutschlands und rund 45 % der marinen Fläche (Stand: 2019). Wie sich zeigt und nun durch diese Studie eindrucksvoll zitierfähig ist: Nachdem Wälder, Naturparke und Landschaftsschutzgebiete der Windkraft inzwischen annähernd schutzlos geöffnet sind, können nicht einmal die Natura-2000-Flächen ausreichend vor den Begehrlichkeiten der Windkraftindustrie geschützt werden.

Ausblick

Um der Studie entsprechend mit „Vogelschutz“ abzuschließen: Eine Abkürzung, die nicht in der Studie von Voelsen & Schreiber auftaucht, würde ich gerne ergänzen: KZA. Das stünde für „kollisionsgefährdete Zugvogelarten“. Es lohnt immer, Tunnelblick und Einschränkung des deutschen „Robert-Habeck-Erbes“ der verbrannten „Naturschutz-Erde“ zu verlassen. Im Jahr 2022 erschien eine Übersichtsstudie zur Gefährdung der Vögel an Stromleitungen und Windkraftanlagen in Europa und Nordafrika. Vogelzugrouten gerieten dabei – nicht überraschend – in den Fokus (10). In der öffentlichen Rezeption dieser Studie in einem Wissenschaftsportal hieß es in einer Zwischenüberschrift trefflich: „(…)Deutschland ist Hotspot für Windrad-Kollisionen“. Zu betonen wäre: Auch außerhalb der SPA.

Was kann die Studie von Voelsen & Schreiber bewirken? Erreicht sie jene Biodiversitäts-Koryphäen, die dem Artenschutz im Rahmen der Diskussion um die Schädlichkeit der Windkraft wenig dienliche öffentliche Äußerungen tätigten (14), bzw. an Papieren und Stellungnahmen mitwirkten, die zur Schwächung des Natur- und Artenschutzes in der Fläche maßgeblich beigetragen haben (15)? Erreicht sie endlich diejenigen, die seit Jahren vom „naturverträglichen Ausbau“ der Windkraft ausgehen?

Wer die eigene Reichweite im Sinne von Konsequenzen aus der Studie auf knapp zwei Prozent aller in Deutschland errichteten Windkraftanlagen vorsorglich eingrenzt, um – vielleicht – Gehör zu finden, hat entweder Realismus oder bereits eine gewisse Resignation im Gepäck. Denn die finale, zukünftig auf die Natur voraussichtlich noch weniger Rücksicht nehmende Beschleunigung des Ausbaus der Windkraft in Deutschland hat gerade erst begonnen oder steht in Regionen mit den Fortschreibungen der Regionalplanung erst noch bevor (16) (17).

 

Quellen:

(1) Deutsche Wildtier Stiftung (2025): Viele Windkraftanlagen gefährden Vogelschutz. Studie der Deutschen Wildtier Stiftung liefert besorgniserregende Ergebnisse

https://www.deutschewildtierstiftung.de/aktuelles/artikel/viele-windkraftanlagen-gefahrden-vogelschutz

(2) DWS/Schreiber Umweltplanung (2025): Windkraft versus Vogelschutz. Kurzfassung der Studie

https://www.deutschewildtierstiftung.de/media/pages/aktuelles/artikel/viele-windkraftanlagen-gefahrden-vogelschutz/e0fe9b4733-1755099615/2024_09_schreiber-studie_kurzfassung_druck.pdf

(3) Voelsen, J. & Schreiber, M. (2025): Untersuchung zur Betroffenheit kollisionsgefährdeter Brutvogelarten durch Windkraftanlagen in deutschen Vogelschutzgebieten. Studie im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung (Hrsg.), 111 S. (Langfassung der Studie)

https://www.deutschewildtierstiftung.de/media/pages/aktuelles/artikel/viele-windkraftanlagen-gefahrden-vogelschutz/740ff7283a-1755154878/wkaversspa_langfassung2025.pdf

(4) Epple, W. (2021): Windkraftindustrie und Naturschutz. Windkraft-Naturschutz-Ethik. Eine Studie für die Naturschutzinitiative e.V. (NI), 544 Seiten. Verlag BoD – Books on Demand, Norderstedt. Dort insbesondere S. 414 ff.

(5) Epple W. (2021): Der NABU-Grüne „Vogelfrieden“ und die europäische Rechtsprechung, oder: Warum ist eigentlich das Rotkehlchen geschützt. In Epple, W. (2021): Windkraftindustrie und Naturschutz. Windkraft-Naturschutz-Ethik. Eine Studie für die Naturschutzinitiative e.V. (NI), S. 521-544

(6) Epple, W. (2021): „Vogelfrieden“. Die Auslieferung des Naturschutzes an die Windkraft. Anmerkungen zum Strategiepapier von NABU und Bündnis 90/die GRÜNEN zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie.

Naturschutz Magazin der Naturschutzinitiative e.V. 01/2021: 56-59

(7) Epple, W. (2024): Ein Platz für wilde Tiere? Teil 1. Was ist das Prädikat „Unter Naturschutz“ noch wert?

Naturschutz Magazin der Naturschutzinitiative e.V. 1/2024: 4-11

(8) Epple, W. (2025): Ein Platz für wilde Tiere?Ein Platz für wilde Tiere? In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantw[...]. Teil 4. Der Konflikt mit Energiewende und „Großer Transformation“.

Naturschutz Magazin der Naturschutzinitiative e.V. 1/2025: 6 – 13

(9) Gould et al. ((2022) Hotspots in the grid: Avian sensitivity and vulnerability to collision risk from energy infrastructure interactions in Europe and North Africa.

Journal of Applied Ecology, Volume: 59, Issue: 6, Pages: 1496-1512, First published: 11 April 2022, DOI: (10.1111/1365-2664.14160)

(10) https://www.scinexx.de/news/energie/windkraft-karten-zeigen-kollisions-hotspots/

(öffentliche Rezeption von Gould et al. (2022)): „(…)Deutschland ist Hotspot für Windrad-Kollisionen“

(11) Windkraftindustrie wird Waidachswald zerstören https://www.youtube.com/watch?v=-tZ80sv29iQ

(12) Windkraft Heuchelberg – Naturpark beschädigt https://www.youtube.com/watch?v=Om6n6TxoY-g

(13) https://www.bfn.de/natura-2000-gebiete

(14) Epple, W. (2022): Im Artenschutz zählen Individuen nicht? „Instrumentalisierung“ der Ornithologie gegen Windkraft? Anmerkungen aus Anlass öffentlicher Äußerungen von Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese zu Windkraft und Artenschutz.

https://naturschutz-initiative.de/images/PDF2022/ErwiderungEppleBoehningGaese.pdf

(15) Sachverständigenrat für Umweltfragen SRU (2021, 2022): Klimaschutz braucht Rückenwind: Für einen konsequenten Ausbau der Windenergie an Land. Impulspapier 2021, Stellungnahme 2022

https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2020_2024/PDF_Impulspapier_Wind.pdf?__blob=publicationFile&v=1

https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2020_2024/2022_02_stellungnahme_windenergie.pdf?__blob=publicationFile&v=9

(16) Epple, W. (2025): Der Koalitionsvertrag – Angriff auf Natur, Landschaften, Wälder, Wildtiere, Lebensräume, Bürgerbeteiligung.

Naturschutz Magazin der Naturschutzinitiative e.V. 2/2025: 14-21

(17) Epple, W. (2025): REDIII erleichtert und beschleunigt den Angriff auf die Natur. Naturschutz Magazin der Naturschutzinitiative e.V. 3/2025: 46-49.

https://naturschutz-initiative.de/wpni/wp-content/uploads/2025/07/naturschutzinitiative_red-III_epple_wolfgang_dr.pdf

 



Ansprechpartner:

Dr. Wolfgang Epple
Biologe

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