NI kritisiert Regionalplan Stuttgart – Buocher Höhe schützen!

BW / Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat über die Anwaltskanzlei Caemmerer Lenz, Rechtsanwalt Dr. Rico Faller, eine umfangreiche Stellungnahme zur geplanten Vorrangfläche RM-35 (Buocher Höhe) im Regionalplan Stuttgart abgegeben. Das Vorhaben, das Gebiet RM-35 – entgegen den bisherigen Bewertungen des Regionalverbandes – nun als Vorranggebiet festzulegen, ist aus mehreren Gründen rechtlich nicht haltbar.
Es hat den Anschein, dass die Stadt Waiblingen Druck ausgeübt hat und versucht, den Regionalverband mit evident und nachweisbar unzutreffenden Angaben zu der von der Stadt Waiblingen gewünschten Entscheidung zu bringen. Insbesondere kritisiert die NI, dass kein ganzheitliches und abwägungsfehlerfreies Plankonzept vorliegt und das Plangebiet zur „Kategorie A“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) gehört. Damit handelt es sich um ein sehr hochwertiges Gebiet für gesetzlich geschützte, windenergiesensible Arten. Rund die Hälfte der Kategorie-A-Räume beherbergen laut LUBW auch windkraftsensible Arten, die gleichzeitig eine hohe Gefährdung, einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand und/oder eine besondere Seltenheit aufweisen. Es ist daher völlig unverständlich, dass solche Gebiete als Vorranggebiete für die Windenergie ausgewiesen werden sollen.
Die bisherige Planung leidet an mehreren gewichtigen und durchgreifenden Mängeln. Insbesondere wird anhand der vorliegenden Dokumente mehr als deutlich, dass die Stadt Waiblingen und deren Stadtwerke versuchen, den Regionalverband zu beeinflussen, um ein bestimmtes Ergebnis zu erreichen. Würde der Regionalverband die Ausweisung des Vorranggebiets unterstützen, wäre die Planung angreifbar.
Die ausführliche Stellungnahme der NI finden Sie hier:
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