30.03.2022 - Neuigkeiten

Regionalplan Mittelhessen: NI fordert weitere Vorrangbereiche

Für den Regierungsbezirk Gießen/Mittelhessen wurde der Regionale Raumordnungsplan (Regionalplan) überarbeitet. Im Rahmen der Offenlegung brachte sich die NI mit Unterstützung ihrer regionalen Länder- und Fachbeiräte mit einer Stellungnahme ein.

Im Regionalplan werden keine konkreten Nutzungen festgelegt, es werden aber räumliche Priorisierungen in Vorranggebiete und (abgeschwächt) Vorbehaltsgebiete vorgenommen, die bei nachfolgenden Planungen zwingend zu beachten sind. D.h. es sind in der Folge keine Planungen zulässig, die den prioritär festgelegten Nutzungen entgegenstehen. Standorte zur industriellen Stromproduktion in Natur- und Landschaft standen hier nicht zur Diskussion mit Ausnahme von generellen Regelungen zur Photovoltaik auf LandwirtschaftLandwirtschaft Böden als Kohlenstoffspeicher / Ökologischen Landbau weiter ausbauensflächen. Dieses wurde ansonsten im gesonderten Teilregionalplan Energie Mittelhessen beplant.

Die NI setzt sich dafür ein, dass weitere Vorrangflächen für Natur- und Landschaft ausgewiesen werden, auf denen in der Folge ein schon in Vorjahren eingebrachter NSG-Vorschlag umgesetzt werden sollte.

Auf Initiative von Frau Dipl.-Biol. Maria-Theresia Kersting für die Regionalgruppe Ebsdorfergrund/Kreis Marburg-Bidenkopf und Vogelsbergkreis wurde eine Vorrangfläche für Natur- und Artenschutz auf dem Höhenzug zwischen Lumda und Ebsdorfergrund angeregt. Dieser hat Bedeutung für die FFH-Schmetterlingsarten Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling, den Kleinen Wasserfrosch, ein RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben.-Dichtezentrum und weitere Vorkommen von Wespenbussard, Uhu und vielen weiteren Arten.

Auf Initiative von Dr. Holger RittwegerHolger Rittweger (Hausen) und Dieter Stahl (Runkel) wurde ein Vorrangbereich Natur und Landschaft an der Landesgrenze zwischen Langendernbach und Hausen (Westerwald) eingebracht. Er hat Bedeutung u.a. wegen seiner naturnahen Waldausprägung mit einer außergewöhnlichen Quelldichte und vielen für diesen Lebensraum typischen Arten, daneben aber auch wegen Vorkommen von SchwarzstorchSchwarzstorch Der volkstümliche weiße Klapperstorch, der auch die Menschen über den Kindersegen glücklich macht, hat noch einen wenig bekannten schwarzen Bruder. Dieser Storch ist ein geheimnisvoller und scheuer Waldbewohner. , Kolkrabe, Grau-, Schwarz- und Mittelspecht, WildkatzeEuropäische Wildkatze (Felis silvestris silvestris) Die Europäische Wildkatze ist eine der seltensten einheimischen Säugetierarten und durch internationale Abkommen streng geschützt., Haselmaus und einer hohen Fledermausdichte.

Das NaturschutzreferatNaturschutzreferat der NI (Dipl.-Biol. Immo VollmerImmo Vollmer Dipl.-Biologe und seit 2018 Naturschutzreferent der NI ) sieht ferner, dass der Natur- und Artenschutz gerade in Vorrang- und Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft nicht berücksichtigt werde. Hier fehle das Setzen jeglicher Mindeststandards für den Umwelt- und Naturschutz. Der Arten- und Biotopschutz von Landwirtschaftsflächen könne nämlich nicht nur in Vorrangbereichen von Natur und Landschaft umgesetzt werden. Auch bei der möglichen Installation von Photovoltaikanlagen auf Landwirtschaftsflächen werden Naturschutzbelange nicht berücksichtigt. Die NI möchte hier berücksichtigt wissen, dass intakte Feldvogelgemeinschaften oder das Vorliegen von LebensräumeLebensräume Wir schützen Lebensräume! Bedrohte Vielfalt schützen und erhalten!n mit hoher Bedeutung für den Biodiversitätsschutz (z.B. artenreiches Grünland) der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen entgegen stehen.

 


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