Goldschakalabschuss auf Sylt: NI legt Beschwerde gegen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes ein

Goldschakalabschuss auf Sylt
Naturschutzinitiative e.V. (NI) legt Beschwerde gegen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes ein
Die
NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) hat am 19. Juni 2025 gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes vom 19. Juni 2025 Beschwerde eingelegt, da der Verband diesen Beschluss für nicht vereinbar hält mit dem Bundesnaturschutzgesetz und dem europäischen Naturschutzrecht.
„Denn im Grunde genommen schreibt das Gericht die FFH-Richtlinie um. Der Schutz der Schafe und Alternativen zu einer Tötung des Goldschakals im Sinne der Gesetze wurden vom Gericht nicht genügend betrachtet. Die Besiedlung eines Lebensraumes beginnt immer mit Einzel-Individuen als ‚Pioniere‘. Wie dabei Populationen in Austausch und Verbindung kommen, ist Lehrbuchwissen der Wildtierbiologie“, so Dr.
Wolfgang EppleWolfgang Epple Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe und Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2021) und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an.
, Biologe, Ökologe, Ethnologe und wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung, dass die Allgemeinverfügung der oberen Naturschutzbehörde aus fünf Gründen rechtmäßig sei:
- Der Goldschakal von Sylt habe ein untypisches Beuteverhalten gezeigt, weil er 76 Schafe binnen weniger Tage gerissen habe.
- Es gäbe keine Zäune, welche wolfabweisend seien. Zwar gebe es wolfsabweisende Zäune. Ob diese auch goldschakalabweisend sind, sei nicht erwiesen.
- Die Schäfer auf Sylt hätten bisher keine Zäune aufstellen müssen. Denn es sei sehr unwahrscheinlich gewesen, dass jemals ein Goldschakal auf Sylt eintreffen werde.
- Das Einfangen des Goldschakals sei unzumutbar. Auf Sylt wäre es nicht möglich, kurzfristig eine Narkosedosis anzufertigen und zu verabreichen. Es gebe auf Sylt nicht genug Personal hierfür.
- Die Population des Goldschakals sei isoliert alleine auf Sylt zu betrachten. Auf Sylt gäbe es jedoch nur ein einzelnes Tier und damit keine Population. Deshalb sei der Erhaltungszustand des Goldschakals auf Sylt nicht günstig oder ungünstig, sondern gar nicht feststellbar.
Die Naturschutzinitiative hält diesen Beschluss für nicht vereinbar mit dem Bundesnaturschutzgesetz und dem europäischen Naturschutzrecht:
- Der Goldschakal von Sylt hat ein typisches Beuteverhalten gezeigt (Surplus Killing), sofern er es denn war. Auf Sylt gibt es zahlreiche Hunde, welche als Verursacher ebenfalls in Betracht kommen. Der Goldschakal könnte hinzugetreten sein.
- Wolfabweisende Zäune sind auch goldschakalabweisende Zäune.
- Die Schäfer auf Sylt können solche Zäune aufstellen. Dies ist ihnen zumutbar – wie jedem anderen Schäfer auch.
- Das Einfangen des Goldschakals ist möglich. In Schleswig-Holstein gibt es genug Tierärzte und Jagdausübungsberechtigte, insbesondere Tierärzte in den Wildparks. Es gibt auch Jagdausübungsberechtigte, die sich für den Goldschakal einsetzen würden.
- Die Population des Goldschakals ist die deutsche Population. In Deutschland ist der Erhaltungszustand der Population ungünstig. Jedes Exemplar ist daher wichtig.
- Die nach Auffassung der NI von der Naturschutzbehörde vorgeschobenen Entnahmegründe „Deichschutz“ und Wiesenvogelschutz wurden vom Gericht nicht geprüft.
„In der vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht vorgetragenen Stellungnahme des LfU vom 16. Juni wurde mitgeteilt, dass ‚also zwei von vier an den Rissen unmittelbar genommene Proben‘ DNA des Goldschakals enthielten. Bei zwei weiteren Proben konnte lediglich die Gattung ‚Hundeartige‘ bestätigt werden. In einem Fall, in welchen Haarproben von einem Zaun analysiert wurden, handelte es sich um Haare eines Haushundes. Somit liegt keine eindeutige Beweislage vor.
Das VG hat die DNA-Untersuchungsergebnisse nicht ausreichend bewertet. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Haushunde aufgrund dieser DNA-Ergebnisse an der Tötung von Schafen und Lämmern unmittelbar als Verursacher beteiligt haben“, so Roland Dilchert, Ornithologe, Länder- und Fachbeirat der NI in Schleswig-Holstein und Vorsitzender der NI-Kreisgruppe Pinneberg.
Ansprechpartner:
Warum klagt die NI gegen den Abschuss eines Goldschakals auf Sylt?
SH / Als bundesweit anerkannter Naturschutzverband setzt sich die Naturschutzinitiative e.V. (NI) für die Anwendung des geltenden Rechts ein. Gerade in einem solchen Fall, in dem ein „Schnellschuss“ mit der Tötung eines in Deutschland seltenen Wildtieres irreversibel vollendete Tatsachen schaffen soll.
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SH / Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Goldschakals auf Sylt aufgehoben. Damit hat es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NI gegen die Ausnahmegenehmigung vom 4. Juni 2025 wiederhergestellt.
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