VGH: Wolf an der Hornisgrinde darf getötet werden – NI widerspricht
Der Wolf an der Hornisgrinde darf nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg vom 16.02.2026 bis zum 10.03.2026 getötet werden.
„Wir teilen die Auffassung des Gerichtes nicht und erachten den Beschluss sowohl für europarechtswidrig als auch mit dem nationalen Naturschutzrecht für nicht vereinbar. Die Ausnahmegenehmigung und der Beschluss des VGH führen zu einer erheblichen Verschlechterung der lokalen Population, was mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht vereinbar ist“, betonte
Harry Neumann
Harry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI)
, Landesvorsitzender der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) in Baden-Württemberg. Das Gericht habe den Vortrag der NI zum individuellen Verhalten des Hornisgrinde-Wolfs nicht ausreichend inhaltlich gewürdigt, und insbesondere seien die möglichen Alternativen zur Tötung nicht erschöpft, so die NI.
„Besonders falsch liegt der VGH, wenn er meint, es gäbe keine Anhaltspunkte, dass nicht alles getan wird, um Fehlabschüsse zu vermeiden. Das Gegenteil ist der Fall. Denn die Nebenbestimmungen der Abschussgenehmigung sehen ausdrücklich das Töten weiterer Wölfe vor. Dies hätte der VGH in seinem Beschluss im Hinblick auf die Auswirkungen anders bewerten müssen“, erklärte Dr.
Wolfgang Epple
Wolfgang Epple Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe und Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2021) und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an.
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Wissenschaftlicher Beirat
Wissenschaftlicher Beirat Dieser Beirat setzt sich zusammen aus renommierten Naturwissenschaftlern und ausgewiesenen Experten auf ihren Fachgebieten. der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Schon die Meldung eines günstigen Erhaltungszustandes der Population des Wolfs nach Brüssel, auf die sich das Gericht beruft, sei politisch motiviert gewesen. Es dränge sich nun der Eindruck auf, dass auch die Abschussgenehmigung für den Hornisgrinde-Wolf aufgrund der bevorstehenden Landtagswahl in BW politisch motiviert sei, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI).
„Wir bedanken uns bei allen bisherigen Unterstützern und allen, die ihre Stimme für den Wolf auch weiterhin erheben werden“, so Harry Neumann.
„Wir werden den Beschluss sorgfältig analysieren und danach über das weitere rechtliche Vorgehen entscheiden. Dieser Beschluss ist Ausdruck eines naturschutzfeindlichen Zeitgeistes“, so Dr. Epple in einer ersten Stellungnahme.
Pressemitteilung des VGH BWAnsprechpartner:
Zwischenentscheidung: VGH stoppt vorläufig Abschuss von „Grindi“
Schwarzwald / Der im Gebiet der Hornisgrinde heimische Wolf, mittlerweile schon liebevoll „Grindi“ genannt, darf laut einem heute (09.02.2026) angeordneten Zwischenbeschluss des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg vorerst nicht abgeschossen werden.
Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden – Naturschutzinitiative e.V. (NI) legt Beschwerde ein
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hält die Abschussgenehmigung für EU-rechtswidrig und hat daher vor Gericht Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.
Der Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht geschossen werden
+++ EILMELDUNG 30.01.2026:
Der Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht geschossen werden! +++
Wolf-Abschussgenehmigung: Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage ein
Baden-Württemberg / Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW hat mit einer Ausnahmegenehmigung entschieden, dass der Wolf GW2672m, der im Nordschwarzwald entlang der Grenze zwischen den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg i.Br. lebt, aus der Natur entnommen werden dürfe.
Halali auf den Wolf in Deutschland?
Die an die Kommission der EU übermittelte Meldung eines „günstigen Erhaltungszustandes“ für den Wolf in der kontinentalen Region Deutschlands hält einer fachlichen Überprüfung nicht stand. - Anmerkungen, Einblicke und Ausblicke von Dr. Wolfgang Epple.
Ein Platz für wilde Tiere?
In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.
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