16.02.2026 - Pressemitteilung

VGH: Wolf an der Hornisgrinde darf getötet werden – NI widerspricht

Symbolfoto

Der Wolf an der Hornisgrinde darf nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg vom 16.02.2026 bis zum 10.03.2026 getötet werden.

„Wir teilen die Auffassung des Gerichtes nicht und erachten den Beschluss sowohl für europarechtswidrig als auch mit dem nationalen Naturschutzrecht für nicht vereinbar. Die Ausnahmegenehmigung und der Beschluss des VGH führen zu einer erheblichen Verschlechterung der lokalen Population, was mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht vereinbar ist“, betonte Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Landesvorsitzender der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) in Baden-Württemberg. Das Gericht habe den Vortrag der NI zum individuellen Verhalten des Hornisgrinde-Wolfs nicht ausreichend inhaltlich gewürdigt, und insbesondere seien die möglichen Alternativen zur Tötung nicht erschöpft, so die NI.

„Besonders falsch liegt der VGH, wenn er meint, es gäbe keine Anhaltspunkte, dass nicht alles getan wird, um Fehlabschüsse zu vermeiden. Das Gegenteil ist der Fall. Denn die Nebenbestimmungen der Abschussgenehmigung sehen ausdrücklich das Töten weiterer Wölfe vor. Dies hätte der VGH in seinem Beschluss im Hinblick auf die Auswirkungen anders bewerten müssen“, erklärte Dr. Wolfgang EppleWolfgang Epple Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe und Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2021) und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an. , Wissenschaftlicher BeiratWissenschaftlicher Beirat Dieser Beirat setzt sich zusammen aus renommierten Naturwissenschaftlern und ausgewiesenen Experten auf ihren Fachgebieten. der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Schon die Meldung eines günstigen Erhaltungszustandes der Population des Wolfs nach Brüssel, auf die sich das Gericht beruft, sei politisch motiviert gewesen. Es dränge sich nun der Eindruck auf, dass auch die Abschussgenehmigung für den Hornisgrinde-Wolf aufgrund der bevorstehenden Landtagswahl in BW politisch motiviert sei, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI).

„Wir bedanken uns bei allen bisherigen Unterstützern und allen, die ihre Stimme für den Wolf auch weiterhin erheben werden“, so Harry Neumann.

„Wir werden den Beschluss sorgfältig analysieren und danach über das weitere rechtliche Vorgehen entscheiden. Dieser Beschluss ist Ausdruck eines naturschutzfeindlichen Zeitgeistes“, so Dr. Epple in einer ersten Stellungnahme.

Pressemitteilung des VGH BW


Ansprechpartner:

Dr. Wolfgang Epple
Biologe

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