Wolf-Abschussgenehmigung: Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage ein
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat mit Ausnahmegenehmigung vom 23.01.2026 entschieden, dass der Wolf GW2672m, der im Nordschwarzwald entlang der Grenze zwischen den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg i.Br. lebt, aus der Natur entnommen werden dürfe. Insgesamt habe das Ministerium knapp zwei Jahre lang versucht, den Wolf einzufangen. Weil dies nicht gelungen sei, müsse der Wolf nun geschossen werden.
Die
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) hat gegen die Ausnahmegenehmigung des Ministeriums beim Verwaltungsgericht Stuttgart Anfechtungsklage erhoben. Wegen des drohenden Abschusses des Wolfes wurde auch ein Eilantrag gestellt, mit welchem erreicht werden soll, dass der Wolf nicht vor Abschluss des Klageverfahrens verfolgt werden darf.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) kritisiert, dass das Ministerium tätig geworden sei, obwohl der Wolf GW2672m gar keine Gefahr darstelle. Der Wolf habe weder Weidetiere gerissen noch habe er versucht, sich aktiv auf den Menschen zuzubewegen und mit ihm in Kontakt zu treten. Er habe insbesondere nicht um Futter gebettelt und somit kein anormales Verhalten gezeigt.
Die Naturschutzinitiative kritisiert weiterhin, dass das Ministerium den Wolf töten lassen wolle, obwohl in Baden-Württemberg nachweislich insgesamt nur vier Wölfe leben – davon zwei männliche im Nordschwarzwald und zwei männliche im Südschwarzwald.
„Sie alle sind als geschlechtsreife Rüden in dieser Jahreszeit auf der Suche nach einem Weibchen, interessieren sich deshalb für die von Hunden hinterlassenen Duftspuren, und können im Ausnahmefall versuchen, mit Hunden auch bei Anwesenheit eines Menschen Kontakt aufzunehmen, wie andere Fälle in Deutschland gezeigt haben“, so der Biologe und Ethologe Dr.
Wolfgang Epple
Wolfgang Epple Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe und Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2021) und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an.
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Wissenschaftlicher Beirat
Wissenschaftlicher Beirat Dieser Beirat setzt sich zusammen aus renommierten Naturwissenschaftlern und ausgewiesenen Experten auf ihren Fachgebieten. der NI.
Würde ein Wolf von insgesamt vier Wölfen geschossen werden, bedeutete dies den Abschuss von 25 Prozent der baden-württembergischen Wolfspopulation. Damit würde diese Wolfspopulation in ihrem Erhaltungszustand gravierend verschlechtert werden. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes sei jedoch nach EU-Recht rechtswidrig. Daher habe die NI Klage eingereicht.
Hinweis auf YouTube-Video:
Die Naturschutzinitiative dankt dem SWR Baden-Württemberg für die ausgewogene und fachlich fundierte Berichterstattung!
„Wird der Wolfabschuss womöglich für den politischen Stimmenfang missbraucht?“
„Ich meine, die Grüne Willkommenskultur für den Wolf ist krachend gescheitert. Es ist ein Schlag ins Gesicht aller engagierten Umweltschützer und Tierfreunde im Nordschwarzwald. Durch das Zielfernrohr des Wolfskommandos betrachtet werden sämtliche Versuche einer friedlichen Koexistenz mit den wilden Wölfen Makulatur – also hinfällig. Schade!“ (Kommentar von Heiner Kunold, SWR BW)
„Lasst den Wolf einfach in Ruhe“ – Geplanter Abschuss sorgt für Sturm der Empörung
Ansprechpartner:
Ein Platz für wilde Tiere?
In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.
Halali auf den Wolf in Deutschland?
Die an die Kommission der EU übermittelte Meldung eines „günstigen Erhaltungszustandes“ für den Wolf in der kontinentalen Region Deutschlands hält einer fachlichen Überprüfung nicht stand. - Anmerkungen, Einblicke und Ausblicke von Dr. Wolfgang Epple.
OVG Niedersachsen stoppt Wolfsabschuss im Landkreis Helmstedt
Niedersachsen / Zum Herdenschutz stellt das Gericht eindeutig klar: Alle Herdenschutzzäune müssen elektrifiziert sein. Im Streitfall wurden die Schafe durch Mobilzäune ohne Stromführung umzäunt.
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