Abschussgenehmigung Wolf rechtswidrig
Stade, Niedersachsen / Die vom Landkreis Stade in Niedersachsen erteilte Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes ist rechtswidrig. Dies stellte nun das Verwaltungsgericht Stade in seinem Beschluss vom 22.10.2024 fest:
„Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die streitgegenständliche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme der Wolfsfähe GW4032f wäre anzuordnen gewesen, denn diese artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ist materiell rechtswidrig“.
Und weiter:
„Entgegen der Auffassung des Antragsgegners war der Antrag des Antragstellers nicht unzulässig, weil ein anderer Naturschutzverband Eilrechtsschutz gegen dieselbe arten-schutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt hatte und obsiegt hat. Dieser Umstand lässt weder die Antragsbefugnis noch das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers entfallen. Das gleiche gilt für den Umstand, dass sich die Antragsteller in beiden Parallelverfahren von demselben Prozessbevollmächtigten vertreten lassen.“
Damit obsiegte die NI bislang in fünf Klagen in den Bundesländern Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gegen die rechtswidrigen Abschussgenehmigungen.
Das Mindeste, was die NI erwartet ist, dass die Weidetierhalter den von den Behörden und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) empfohlenen Mindestschutz bei ihren Tieren umsetzen. Dieser war in allen fünf Fällen nicht gewährleistet.
EILMELDUNG: Genehmigung zum Wolfsabschuss außer Kraft
RLP / Das Verwaltungsgericht Koblenz hat aufgrund der Klage der NI mit Beschluss die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes (GW1896m) außer Kraft gesetzt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NI gegen die Ausnahmegenehmigung der SGD Nord wiederhergestellt.
Absenkung des Schutzstatus des Wolfes durch die Berner Konvention – weitere Erosion des europäischen Artenschutzes
Von Dr. Wolfgang Epple / Was sich im Rahmen einer zunehmend unsachlich geführten Debatte schon seit September 2024 auf Betreiben der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU) ankündigte, ist mit dem 03. Dezember 2024 eingetreten: ...
Wissenschaftler und Tierarzt widersprechen den „Anti-Wolf-Äußerungen“ von Michael Weiler
RLP / Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) setzt als Natur- und Umweltschutzverband beim Schutz des Wolfes auf geltendes Recht und wissenschaftliche Fakten. Sie hat deshalb mehrfach erfolgreich gegen nicht begründete Abschussgenehmigungen von Wölfen geklagt.
Eilmeldung: NI klagt gegen geplanten Wolfabschuss
RLP / Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) hat erstmals in Rheinland-Pfalz einen Wolf zum Abschuss freigegeben. Die SGD Nord als zuständige Behörde soll nun die Abschussgenehmigung erteilen. Sobald diese vorliegt, wird die NI dagegen vorgehen und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz einreichen.
Rechtswidrige Tötung einer Wölfin in der Rhön – Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage ein
Kurz vor dem Befristungsende der Ausnahmegenehmigung wurde eine Wölfin erschossen, die sich im Nachhinein nicht als der gesuchte Wolf entpuppte. Die Regierung von Unterfranken als Genehmigungsbehörde hat offensichtlich mit der Rechtswidrigkeit ihrer Entscheidung gerechnet...
Gericht stoppt Wolfabschuss in Niedersachsen
Niedersachsen / Nachdem die NI in den vergangenen Monaten bereits vier Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss eines streng geschützten Wolfs in Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen gerichtlich stoppen konnte, hob nun auch das Verwaltungsgericht Stade...
Die Wölfin „Gloria“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden
„Die Wölfin „Gloria“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Das hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch soeben ergangene Beschlüsse in drei Eilverfahren entschieden...."
Naturschutz Magazin 2024/03
In der spannenden Herbstausgabe geht es u.a. um "einen ganz Großen mit leisen Tönen". Lesen Sie was Extrembergsteiger Hans Kammerlander zum Thema Naturschutz sagt. Außerdem gibt es, wie immer, viele weitere Beiträge von renommierten Autoren. Viel Spaß beim Lesen!
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