24.10.2024 - Neuigkeiten

Abschussgenehmigung Wolf rechtswidrig

Bild: Ingo Kühl

Stade, Niedersachsen / Die vom Landkreis Stade in Niedersachsen erteilte Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes ist rechtswidrig. Dies stellte nun das Verwaltungsgericht Stade in seinem Beschluss vom 22.10.2024 fest:

„Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die streitgegenständliche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme der Wolfsfähe GW4032f wäre anzuordnen gewesen, denn diese artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ist materiell rechtswidrig“.

Und weiter:

„Entgegen der Auffassung des Antragsgegners war der Antrag des Antragstellers nicht unzulässig, weil ein anderer Naturschutzverband Eilrechtsschutz gegen dieselbe arten-schutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt hatte und obsiegt hat. Dieser Umstand lässt weder die Antragsbefugnis noch das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers entfallen. Das gleiche gilt für den Umstand, dass sich die Antragsteller in beiden Parallelverfahren von demselben Prozessbevollmächtigten vertreten lassen.“

Damit obsiegte die NI bislang in fünf Klagen in den Bundesländern Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gegen die rechtswidrigen Abschussgenehmigungen.

Das Mindeste, was die NI erwartet ist, dass die Weidetierhalter den von den Behörden und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) empfohlenen Mindestschutz bei ihren Tieren umsetzen. Dieser war in allen fünf Fällen nicht gewährleistet.



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