+++ Eilmeldung+++ Der Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht geschossen werden
+++ EILMELDUNG 30.01.2026:
Der Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht geschossen werden! +++
Aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart:
„Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 30.01.2026 (6 K 868/26) dem Land Baden-Württemberg aufgegeben, die Tötung des Wolfes GW267m („Hornisgrinde-Wolf“) bis zu einer Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren vorläufig zu unterlassen.“
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