30.01.2026 - Neuigkeiten

+++ Eilmeldung+++ Der Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht geschossen werden

+++ EILMELDUNG 30.01.2026: 

Der Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht geschossen werden! +++

Aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart:

„Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 30.01.2026 (6 K 868/26) dem Land Baden-Württemberg aufgegeben, die Tötung des Wolfes GW267m („Hornisgrinde-Wolf“) bis zu einer Entscheidung im gerichtlichen Eilverfahren vorläufig zu unterlassen.“

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Biologe

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