Klimaschutzgesetz RLP vernachlässigt Biodiversität

Rheinland-Pfalz / Die NI betont die Notwendigkeit, den Schutz der Natur und Biodiversität stärker zu berücksichtigen. Sie kritisiert die einseitige Priorisierung von Klimaschutzmaßnahmen, die oft zu Lasten von Natur und Landschaft gehen und fordert eine ausgewogenere Gesetzgebung, die auch den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und das Lebensrecht der Tiere berücksichtigt.
Lesen Sie hier die vollständige StellungnahmeDie NI schlägt konkrete Änderungen in den Paragraphen des Gesetzes vor, um sicherzustellen, dass Naturschutzziele rechtlich durchsetzbar sind und nicht nur als leere Worthülsen dienen. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Belastungsgrenzen der Natur zu respektieren und die Bürokratie nicht unnötig zu erhöhen. Abschließend fordert die NI eine vertiefte Überarbeitung des Gesetzes unter Berücksichtigung ihrer Vorschläge.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat folgende Einwände gegen § 6 des Landesklimaschutzgesetzes Rheinland-Pfalz:
1. Rechtskraft der Schutzziele: Die Schutzziele nach § 1 BNatSchG, insbesondere der Schutz natürlicher Biotope und artenschutzrechtlich bedeutsamer Habitate, sollten bei Zielkonflikten mehr Rechtskraft erhalten. Der derzeitige Verweis auf Naturschutzziele erscheint als leere Worthülse.
2. Einseitige Priorisierung: Die einseitige Priorisierung von Klimaschutzmaßnahmen gemäß § 2 EEG sollte revidiert werden. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und das Lebensrecht der Tiere müssen mindestens gleichwertig mit dem Klimaschutz behandelt werden.
3. Sektorenziel für Natur und Landschaft: Natur und Landschaft sollten ein eigenes Sektorenziel haben, anstatt nur im Sektor „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“ berücksichtigt zu werden.
4. Waldnutzung: Die aktuelle Formulierung ist zu stark auf die Waldnutzung ausgerichtet. Es sollte mehr Wert auf den Erhalt alter, vielschichtiger Laubwälder in freier Entwicklung gelegt werden, da diese bedeutende CO2-Senken sind.
5. Erweiterung der Formulierung: Die Formulierung zur Waldnutzung sollte präzisiert werden, um den Anteil der für den Naturhaushalt und die CO2-Bindung bedeutsamen Waldfläche zu erhöhen und die stoffliche Verwendung des Rohstoffs Holz unter Berücksichtigung naturnaher Waldwirtschaft zu fördern.
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