Wolf-Sonntage: Mit dem Wolf leben lernen

Rheinland-Pfalz / Die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. beobachtet eine zunehmende Tendenz, auch geschützte Tiere zu bekämpfen, wenn sie Lobbygruppen Aufwand verursachen. Der Wolf ist nur das prominenteste Beispiel dafür. Ähnliche Debatten gibt es auch bei den Arten Biber, Luchs und Fischotter, die ebenfalls in ehemalige Lebensräume
Lebensräume Wir schützen Lebensräume! Bedrohte Vielfalt schützen und erhalten! zurückkehren.
Daher sei es wichtig, so die NI, sachlich zu informieren und vor allem den Herdenschutz durch die Weidetierhalter zu stärken. Nur so sei ein friedliches Zusammenleben möglich.
„Die Tierhalter sind nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet, ihre Tiere zu schützen, nicht nur gegen den Wolf. Hierzu gehören neben einer fachgerechten Zäunung je nach Gegebenheiten auch Pferche, Ställe und Herdenschutzhunde. Richtiger Herdenschutz schützt nämlich Schaf und Wolf. Wer seine Tiere nicht schützen kann, kann auch keine halten“, so der Natur- und Umweltschutzverband.
WeiterlesenAnsprechpartner:

Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
Richtiger Herdenschutz schützt Schaf und Wolf
Die Naturschutzinitiative beobachtet eine zunehmende Tendenz, auch geschützte Tiere zu bekämpfen, wenn sie Lobbygruppen Aufwand verursachen. Der Wolf ist nur das prominenteste Beispiel dafür. Ähnliche Debatten gibt es auch bei den Arten Biber, Luchs und Fischotter, die ebenfalls in ehemalige Lebensräume zurückkehren.
Mit dem Wolf leben lernen
„Der Umweltverband Naturschutzinitiative hat an Bevölkerung und Behörden appelliert, die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland zu akzeptieren. Alle Weidetierhalter in Wolfsgebieten müssten Herdenschutz ernst nehmen, forderten Gabriele und Harry Neumann vom Vorstand der Organisation in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). ..."
Verwaltungsgericht Koblenz: Tötung des Leuscheider Wolfsrüden GW1896m ist rechtswidrig
RLP / Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichtes Koblenz hat am 17.12.2024 auf Antrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) die aufschiebende Wirkung der gegen die am 4. Dezember diesen Jahres erteilte Ausnahmegenehmigung erhobenen Widerspruchs wieder hergestellt und damit die geplante Tötung des Wolfrüden GW1896m gestoppt.
Wolf: Schutzstatus nicht absenken!
Von Dr. Wolfgang Epple / Was sich im Rahmen einer zunehmend unsachlich geführten Debatte schon seit September 2024 auf Betreiben der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU) ankündigte, ist mit dem 03. Dezember 2024 eingetreten: Der ständige Ausschuss für die Berner Konvention im Europarat hat beschlossen, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abzusenken.
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