Naturschutzinitiative e.V. (NI) stoppt Fischotterabschuss in Bayern

VGH: Abschuss verstößt gegen europäisches Recht
BAY / Das Verwaltungsgericht Regensburg (VG) hatte dem Eilantrag der NI gegen den Abschuss von Fischottern in der Oberpfalz stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage wieder hergestellt. Die Beschwerde des Freistaates Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Regensburg hatte jedoch keinen Erfolg, da der Fischotterabschuss „voraussichtlich rechtswidrig“ sei und gegen die europäische FFH-Richtlinie verstoße. Damit bestätigte der VGH in München die Sichtweise des bundesweit anerkannten Natur- und Umweltschutzverbandes
NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI). Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.
Die voraussichtliche Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung, die laut VGH „weichenstellend für Ausnahmen“ nach § 3 Abs. 3 Satz 2 AAV sei, ergebe sich aus Art. 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie i.V.m. § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG, „weil hinsichtlich der oberpfälzischen Gebiete jedenfalls eine Nichtverschlechterung des Populationszustands (§ 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG) nicht nachgewiesen ist, was jedoch Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung wäre“, so der VGH.
Insgesamt bestehen laut VGH nach Auswertung der herangezogenen Studie zu viele Ungewissheiten über die Auswirkungen etwaiger Fischottertötungen. Dies gehe gemäß dem Recht der Europäischen Union zulasten der nachweispflichtigen Behörde. Die Behörde hätte Nachweise statt Behauptungen liefern müssen, so der VGH. Es fehlte außerdem noch die Bewertung der Folgen der Fischottertötungen auf den künftigen Erhaltungszustand der Fischotter in Bayern und Deutschland. Die Regierung der Oberpfalz hätte die Frage beantworten müssen, wie der Artenschutz in Bayern und Deutschland langfristig aussehen solle, so der VGH.
Und weiter:
„Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie, der die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliedstaaten von den Art. 12 bis 14 sowie Art. 15 Buchst. a und b dieser Richtlinie abweichen dürfen, genau und abschließend festlegt, eine Ausnahme von dem in dieser Richtlinie vorgesehenen Schutzsystem dar, die restriktiv auszulegen ist und bei der die Beweislast für das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen für jede Abweichung die Stelle treffen muss, die über sie entscheidet.“, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
„Herausforderungen mit Tieren, die wieder in ihre ursprünglichen
LebensräumeLebensräume Wir schützen Lebensräume! Bedrohte Vielfalt schützen und erhalten! zurückkehren, können nicht dadurch ‚gelöst‘ werden, dass diese getötet werden. Über deren eigenständige Rückkehr sollten wir uns freuen. Eine aufgeklärte Gesellschaft ist schon ethisch verpflichtet, Wege der Koexistenz zu finden“, betonte
Gabriele Neumann
Gabriele Neumann Stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
, stv. bayerische Landesvorsitzende und Projektleiterin
Wildtiere
Wildtiere Wir schützen Wildtiere! Unser ganzes Herz schlägt für den daseinsbedingten Schutz von Wildtieren. der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
„In Bayern besteht für den Artenschutz Nachholbedarf in Rechtstreue, wie die wiederholten Versuche zeigen, gegen unliebsame Arten auf Kosten des geltenden Rechts vorzugehen. Der VGH folgt der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der Fischotter ist eine streng geschützte Art. Ausnahmen vom Schutz sind sehr wohl möglich. Die in Bayern angestrebte Verfolgung jedoch würde auf ständige Bejagung hinauslaufen. Dies widerspricht den Anforderungen des Europäischen Rechts. Für den Umgang mit Arten im Interessenkonflikt müssen die rechtlichen und moralischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte Bestand haben. Das Artenschutzrecht ermöglicht sehr wohl den Ausgleich der Interessen“, betonte Biologe Dr. rer. nat.
Wolfgang EppleWolfgang Epple Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe und Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2021) und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an.
, Sprecher der NI in Bayern und
Wissenschaftlicher Beirat
Wissenschaftlicher Beirat Dieser Beirat setzt sich zusammen aus renommierten Naturwissenschaftlern und ausgewiesenen Experten auf ihren Fachgebieten. der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
„Die Jagd auf Fischotter löst nicht das Problem. Letztlich darf es Abschussgenehmigungen nur in besonderen und gut begründeten Einzelfällen geben – also nicht auf der Grundlage einer Rechtsverordnung plus einer Allgemeinverfügung, sondern nur, falls überhaupt, aufgrund einer behördlichen Einzelfallentscheidung und im Einklang mit dem europäischen Recht“, betonten der bayerische Landesvorsitzende
Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI)
, Dr. Wolfgang Epple und Gabriele Neumann.
Hier das neuste Fischotter-Video auf dem YouTube-Kanal von Dr. W. Epple anschauen >
Ansprechpartner:

Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
Ein Platz für wilde Tiere?
In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.
NI stoppt Fischotterabschuss in Bayern
BAY / Das Verwaltungsgericht Regensburg (VG) hatte der Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen den Abschuss von Fischottern im Regierungsbezirk Oberpfalz stattgegeben.
Naturschutzinitiative e.V. (NI) klagt gegen Fischotterabschuss in Bayern
Die Regierung der Oberpfalz hat eine Allgemeinverfügung zum Abschuss von Fischottern erlassen. Die NI hat gegen diese Allgemeinverfügung Klage erhoben und einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, da sie die geplanten Abschüsse für rechtswidrig hält.
Die Biodiversitätskrise
Was kann jeder einzelne von uns, was kann jede Stadt und jede Gemeinde zur Erhaltung unserer Lebensgrundlage selbst tun? Machen Sie sich gemeinsam mit uns auf den Weg zu „Mehr Biodiversität wagen“.
Headline
here be text