Genehmigung von 8 Windenergieanlagen Zollstock ist rechtswidrig
Naturschutzinitiative e.V. (NI):
Genehmigung von 8 Windenergieanlagen Zollstock ist rechtswidrig
„Die
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) hält die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von acht Windenergieanlagen zugunsten der Vorhabenträgerin RWE für rechtswidrig. Dies hat die von der NI beauftragte Rechtsanwaltskanzlei PNT Partner Rechtsanwälte in der nun vorgelegten ausführlichen Widerspruchsbegründung deutlich gemacht“, erklärte
Harry Neumann
Harry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI)
, Landesvorsitzender der NI.
„Auch wenn es gesetzlich zulässig ist, Windenergieanlagen grundsätzlich auch innerhalb von Waldflächen zu errichten, bestehen aus unserer Sicht erhebliche Mängel bei der hierfür erteilten Waldumwandlungs- und Fällgenehmigung. Rechtsfehlerhaft ist insbesondere, dass die Genehmigungsbehörde, die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, ohne zuständig zu sein und ohne eine dezidierte Prüfung auch diejenigen Flächen genehmigt hat, die nicht die Anlagenstandorte selbst, sondern die Zuwegungen für die Errichtung der Windenergieanlagen betreffen. In der Folge werden fast 22.000 Quadratmeter Wald dauerhaft umgewandelt. Dies entspricht einer Strecke von etwa 2,2 Kilometern“, betonte die Anwaltskanzlei PNT Partner Rechtsanwälte.
Dieses Vorgehen sei insbesondere deshalb kritikwürdig, weil dabei unberücksichtigt bleibe, dass die Rodung von Waldflächen ökologische Auswirkungen auf den umliegenden Waldbestand habe. Rodungen beeinflussen das Waldklima, den Wasserkreislauf und den Boden. Zudem können weitere Folgewirkungen eintreten, so die juristische Expertise.
Auch der übrige Umgang der Behörde mit der Waldumwandlung bzgl. der Gesamtflächen sei aus juristischer Sicht zumindest kritikwürdig. Die Genehmigungsbehörde setze sich nicht erneut mit dem Umfang der genehmigten Rodungen auseinander und berücksichtige nicht ausreichend, dass es sich bei den betroffenen Flächen teilweise um einen Heil- und Aktivwald handele.
„Darüber hinaus weist die Genehmigung Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz auf. Dies betrifft insbesondere den
Kranich
Kranich Der Kranich - korrekt Grauer Kranich genannt - ist eine Vogelart, die uns sowohl auf dem Zug, der Balz und an seinen Rastplätzen eindrucksvolle Naturschauspiele liefert. In Mythen, Märchen, Dichtung und Kunst haben diese Vögel ihren festen Platz.zug. Seit jeher ziehen Tausende Kraniche über das Gebiet Zollstock. Die Kreisverwaltung berücksichtigt in ihrer Prüfung nicht, dass es sich hierbei um eine anerkannte windkraftsensible Art handelt. Zudem finden die Regelungen des § 45b BNatSchG hier keine Anwendung. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Kranichzug wäre daher erforderlich gewesen“, so Harry Neumann.
„Zudem findet der Horst eines
Rotmilan
Rotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben.s in der Prüfung keine ausreichende Berücksichtigung. Dieser befindet sich in einer Entfernung von etwa 1.450 Metern zu den geplanten Windenergieanlagen und hätte deshalb einer genaueren artenschutzrechtlichen Prüfung bedurft. Auch insoweit droht der Eintritt eines Zugriffsverbots gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 45b BNatSchG. Die Kreisverwaltung schließt sich insoweit lediglich der Vorhabenträgerin an und begründet das Nichtvorliegen einer Beeinträchtigung ausschließlich verbal-argumentativ. Tatsächlich ist diese einfache Schlussfolgerung nicht möglich“, so die Begründung des Widerspruches.
„Die festgestellten Mängel lassen nach unserer Auffassung nur den Schluss zu, dass die Genehmigung rechtswidrig ist und aufgehoben werden muss. Wir gehen davon aus, dass die Kreisverwaltung dies bei ihrer Prüfung des Widerspruchs berücksichtigen wird“, betonte die NI.
Ansprechpartner:
NI legt Widerspruch gegen Windenergie-Genehmigung „Zollstock“ ein
RLP / Mit großer Sorge sieht die NI, dass im Kreis Bad Kreuznach und in der VG Nahe-Glan durch den zügellosen Ausbau der Windenergie einer der letzten großen, schönsten und ökologisch wertvollsten Landschaften des Landes zerstört werde.
Keine Windenergie im Wald!
Die aktualisierte Sonderveröffentlichung "Wissenschaftler fordern: Keine Windenergie im Wald! - Landschaften und Wälder schützen!" warnt vor einer weiteren Zerstörung der Wälder.
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Mit großer Sorge sieht die NI, dass in der VG Nahe-Glan durch den zügellosen Ausbau der Windenergie einer der letzten ökologisch wertvollsten Landschaften zerstört werde
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