NI lehnt Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald ab und kündigt rechtliche Prüfung an!
Rheinland-Pfalz / Die Änderung des Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (RROP) reiht sich ein in eine Kette der nach neueren Bundesgesetzen beschlossenen Vorgabe zur Ausweisung von sog. „Beschleunigungsgebieten“. Hier sollen vereinfacht und ohne verpflichtende Artenschutzuntersuchungen Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden. Welche Naturschäden hervorgerufen werden, bleibt weitgehend unbekannt.
Um solche Flächen dort auszuweisen, wo gemäß der EU-Vorgaben (EU-Notfallverordnung, RED III-Richtlinie) keine erheblichen Umweltbeeinträchtigungen zu erwarten sind, hatte zuvor das Landesamt für Umwelt (LfU) einen „Fachbeitrag Artenschutz“ Schwerpunkträume für den Artenschutz erarbeitet. Diese sollten bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten möglichst geschont werden. Die Strategische Umweltprüfung (SUP) zum RROP versucht die in der Folge herausgearbeiteten Flächen zu bewerten.
Es gelingt nicht, erhebliche Umweltbeeinträchtigungen zu vermeiden – sie sind die Regel. Die wesentlichen Kritikpunkte finden sich in der 28-seitigen Stellungnahme der NI.
Fehlende Steuerungswirkung der Raumordnung
Die Lenkungswirkung der Raumordnung ist ausgehebelt, da die Darstellung von Flächen in der Regionalplanung keine Ausschlusswirkung entfalten. Es findet eine ungezügelte Planung der kommunalen Institutionen zur Ausweisung von Wind- und Freiflächen-Photovoltaik (FFPV)-Gebieten statt, die sich nicht mit der im RROP ausgewiesenen Kulisse decken.
Konfliktreiche Gebiete werden nicht ausgeschlossen
Die Strategische Umweltprüfung hat einen oberflächlichen Charakter. Selbst ein erkanntes hohes Konfliktpotenzial führt nicht zum Ausschluss eines Gebietes.
Es gibt keine konfliktarmen Gebiete
Eine Einschätzung nach Aktenlage, dass in einem Raum voraussichtlich keine erheblichen Umweltbeeinträchtigungen zu erwarten sind, wird der tatsächlichen Situation nicht gerecht. Praktisch alle der von der NI analysierten Gebietsvorschläge weisen erhebliche Konflikte mit dem Artenschutz, dem Biotopschutz oder dem Landschaftsschutz auf.
EU-Kriterien für „Beschleunigungsgebiete“ werden praktisch nie erfüllt
Die EU Kriterien für „Beschleunigungsgebiete“, wo mit stark reduziertem Prüfaufwand nur die auszuweisen sind, bei denen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, erfüllt kaum eine der Vorschlagsflächen. Die Planung steht nicht im Einklang mit dem EU-Recht.
Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV) inakzeptabel
Naturschutzfachliche Mindeststandards spielen bei der Darstellung von FFPV im RROP keine Rolle. Die Flächen werden nach den für eine Windkraftnutzung definierten Kriterien ausgewählt. Im Nachgang wird dann alles für eine Nutzung als FFPV markiert, was einigermaßen frei von Gehölzbewuchs ist. Hierbei sind meist höchst wertvolle Flächen für den Naturhaushalt betroffen, in der Regel extensiv genutztes Grünland. Die von uns analysierten FFPV-Flächen sind alle ungeeignet und verstoßen gegen die Kriterien, die für halbwegs naturverträgliche FFPV aufgestellt wurden.
FFPV sind nach eigenen Kriterien auszuweisen, die nicht kompatibel mit den hier angewandten sind. Wegen der höheren Relevanz von beanspruchten Biotopen kann nicht auf eine vorbereitende Geländeprüfung verzichtet werden.
Industriewüsten
Bei einer Kopplung von Wind- und Solarflächen entstehen Industriewüsten, die sowohl im Landschaftsbild ein völliger Fremdkörper sind, als auch eine maximale Barriere- und Vergrämungswirkung auf Tiere entfalten.
Keine Steuerung – Rechtliche Prüfung
Die Steuerungsmöglichkeit im Regionalplan für FFPV ist durch fehlende Restriktionen für kommunale Planungen bereits völlig ausgehebelt und wirkungslos. Vorsorgeberechnungen zur Ausweisung einer gewissen Kulisse für Solarflächen treffen nicht zu. Auch deshalb darf eine FFPV-Ausweisung im RROP mit den gewählten Rahmenbedingungen nicht weiter verfolgt werden.
Die NI fordert, den Vorschlagsteil zu FFPV-Vorbehaltsflächen zu streichen. Sollten im Entwurf des RROP keine wesentlichen Änderungen erfolgen, werden wir den Regionalen Raumordnungsplan einer rechtlichen Prüfung zuführen.
Lesen Sie hier die vollständige StellungnahmeAnsprechpartner:
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„Der Mensch ist längst zum entscheidenden Evolutionsfaktor geworden“, so Prof. Dr. Matthias Glaubrecht in der Fachpublikation „Biodiversität und Arten als unsere Lebensversicherung“, die die NI anlässlich des Tages der Artenvielfalt veröffentlicht hat.
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