Wolf an der Hornisgrinde – Naturschutzinitiative (NI) klagt weiter
„Wir teilen die Auffassung des VGH in Mannheim nicht und erachten den Beschluss sowohl für europarechtswidrig als auch mit dem nationalen Naturschutzrecht für nicht vereinbar. Die Ausnahmegenehmigung und der Beschluss des VGH führen zu einer erheblichen Verschlechterung der lokalen Population, was mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht vereinbar ist“, betonte
Harry Neumann
Harry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI)
, Landesvorsitzender der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) in Baden-Württemberg. Das Gericht habe den Vortrag der NI zum individuellen Verhalten des Hornisgrinde-Wolfs nicht ausreichend inhaltlich gewürdigt, und insbesondere seien die möglichen Alternativen zur Tötung nicht erschöpft, so die NI.
Der VGH Mannheim verweist darauf, dass die Bundesregierung der EU-Kommission im letzten Jahr (2025) den Erhaltungszustand der Tierart Wolf als inzwischen „günstig“ gemeldet habe. Ohnehin komme es auf einen Wolfsrüden nicht an, weil es in Baden-Württemberg noch mindestens drei andere gäbe, jedoch nur eine Wolfsfähe. Der Wolf GW2672m sei deshalb, so haben wir die Entscheidung verstanden, für die Arterhaltung in Baden-Württemberg überflüssig.
Anderer Auffassung sei die EU-Kommission, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI). Diese erklärte in einem der NI vorliegenden Schreiben gegenüber dem Bundesumweltministerium in einer Antwort vom August oder September 2025 unter Verweis auf eine Veröffentlichung der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW):
„Dabei ist ersichtlich, dass sich das Verbreitungsgebiet in der kontinentalen biogeografischen Region im Nordosten zwar sehr gut entwickelt hatte, jedoch im Süden und Südosten Deutschlands unzureichend besiedelt ist.“
„Wir erwarten daher, dass die Gerichte die Beurteilung der Erhaltungszustände der bedrohten Tierarten wie dem Wolf nach dem übergeordneten EU-Recht vornehmen. Dies ist hier nicht der Fall, daher werden wir den Weg über das Verwaltungsgericht Stuttgart, den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen. Bei den Gerichten werden wir beantragen, den Fall unmittelbar dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Dies wird ein langer Weg, dieser ist aber notwendig, um dem Natur- und Artenschutz zu seinem Recht zu verhelfen“, erklärte Dr.
Wolfgang Epple
Wolfgang Epple Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe und Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2021) und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an.
, Biologe und
Wissenschaftlicher Beirat
Wissenschaftlicher Beirat Dieser Beirat setzt sich zusammen aus renommierten Naturwissenschaftlern und ausgewiesenen Experten auf ihren Fachgebieten. der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Der VGH habe nach Auffassung der NI die Abwägung nicht überzeugend vorgenommen. „Die bisherigen über 180 Sichtungen des Wolfes belegen, dass dieser Wolf GW2672m keine Gefahr für den Menschen darstellt. Er ist nach wie vor scheu gegenüber dem „Spezialteam“, welches ihn verfolgt, und neugierig und nahbar gegenüber den ihm gegenüber ungefährlichen Wanderern“, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI). Außerdem nehme man in der Abschussgenehmigung beim Umweltministerium in Kauf, dass weitere Wölfe geschossen werden können. Dies sei bei kaum einer Handvoll Wölfe im gesamten Schwarzwald völlig inakzeptabel.
Die Naturschutzinitiative gehe davon aus, dass der Hornisgrinde-Wolf nach seinem Verhalten nicht „fehl-konditioniert“ sei, sondern Anzeichen einer „Nationalpark-Vertrautheit“ entwickle. Daher gehe von ihm bei richtigem Verhalten der Besucher des Parks auch in naher Zukunft keine Gefahr aus.
„So sehen das auch die Menschen in Baden-Württemberg. Fast 45.000 Bürger haben sich in zwei Petitionen für den Schutz des Wolfes eingesetzt“, so die NI. „Wir bedanken uns bei allen bisherigen Unterstützern und allen, die ihre Stimme für den Wolf auch weiterhin erheben werden“, so Harry Neumann. „Wir bitten die Natur liebenden Menschen, die den Nationalpark Schwarzwald und seine Umgebung auch aufgrund des gestiegenen Interesses an dem einsamen Wolf besuchen, Rücksicht auf alle Wildtiere zu nehmen, keine mutwilligen Aktionen zu veranlassen, und insbesondere nicht zu versuchen, den Wolf anzulocken“, so Dr. Wolfgang Epple und Harry Neumann.
Ansprechpartner:
VGH: Wolf an der Hornisgrinde darf getötet werden – NI widerspricht
BW / „Wir teilen die Auffassung des Gerichtes nicht und erachten den Beschluss sowohl für europarechtswidrig als auch mit dem nationalen Naturschutzrecht für nicht vereinbar...“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Baden-Württemberg.
Zwischenentscheidung: VGH stoppt vorläufig Abschuss von „Grindi“
Schwarzwald / Der im Gebiet der Hornisgrinde heimische Wolf, mittlerweile schon liebevoll „Grindi“ genannt, darf laut einem heute (09.02.2026) angeordneten Zwischenbeschluss des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg vorerst nicht abgeschossen werden.
Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden – Naturschutzinitiative e.V. (NI) legt Beschwerde ein
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hält die Abschussgenehmigung für EU-rechtswidrig und hat daher vor Gericht Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.
Der Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht geschossen werden
+++ EILMELDUNG 30.01.2026:
Der Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht geschossen werden! +++
Wolf-Abschussgenehmigung: Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage ein
Baden-Württemberg / Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW hat mit einer Ausnahmegenehmigung entschieden, dass der Wolf GW2672m, der im Nordschwarzwald entlang der Grenze zwischen den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg i.Br. lebt, aus der Natur entnommen werden dürfe.
Ein Platz für wilde Tiere?
In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.
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