07.02.2020
Stellungnahme des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) zu den geplanten Windenergieanlagen am Hartenfelser Kopf
Keine Windenergieanlagen in Vogelschutzgebieten!
Der Hartenfelser Kopf ist durch seine Industrialisierung mit Windenergieanlagen eine der größten Natur- und Landschaftszerstörungen im Westerwald. Die Anlagen sind im Lebensraum der Europäischen Wildkatze, von Schwarzstorch, Rotmilan, Wespen- und Mäusebussard sowie 16 Fledermausarten in einer Art „Salamitaktik“ errichtet worden. 2017 ist das ehemals seit vielen Jahren stabile Vorkommen des Rauhfußkauzes mit 4 Brutpaaren nach der Errichtung der Anlagen gänzlich erloschen. In 2015 und 2017 wurden alleine am Hartenfelser Kopf (2) und am Roter Kopf (2) bei Westerburg 4 getötete Rotmilane unter Windindustrieanlagen im Wald gefunden. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Das ist besonders tragisch, da es wissenschaftlich eindeutig belegt ist, dass es einen negativen Zusammenhang zwischen der Windenergieanlagen-Dichte und dem Populationsrückgang beim Rotmilan gibt. Windindustrieanlagen sind mittlerweile Todesursache Nr. 1 beim Rotmilan.
Die Genehmigung für die beiden geplanten Windindustrieanlagen wurde erteilt, obwohl sich ein Rotmilanhorst in der Tabuzone von 1500 Metern zu den geplanten Anlagen befindet. Zudem befindet sich der geplante Standort dieser beiden Anlagen in einem europäischen Vogelschutz- und FFH-Gebiet. Weiterhin konnte nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei einem von der NI gemeldeten Horst um einen Schwarzstorchhorst handelt.
Mittlerweile stehen alleine im europäischen „Vogelschutzgebiet Westerwald“ 38 Windindustrieanlagen. Dabei dienen Vogelschutzgebiete dem Schutz von Vögeln und nicht ihrer Industrialisierung.
Hinzu kommt, dass weitere Windindustrieanlagen keinen nennenswerten Beitrag zum Klimaschutz leisten, da sie völlig ineffizient arbeiten und die produzierte Energie nicht speicherbar ist.
Im Gegenteil: Windindustrieanlagen führen immer mehr zu einem Biodiversitätsdesaster und zerstören zudem unsere Landschaften und Wälder, die für die Biologische Vielfalt, den Arten- und Klimaschutz so wichtig sind.
Der bundesweit anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat daher eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt, die Rechtmäßigkeit des Genehmigungsbescheides zu prüfen. Danach entscheiden wir über weitere Schritte.
Bei den politischen Äußerungen und Bewertungen in der Pressemitteilung der Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde vom 17.01.2020 kann der Eindruck entstehen, dass Entscheidungen nicht ausschließlich auf sachlicher und fachlicher Grundlage getroffen werden.