05.12.2024 - Neuigkeiten

Keine Freiflächenphotovoltaik im artenreichen Grünland und Landschaftsschutzgebiet!

Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläulinge bei der Paarung – Bild: Immo Vollmer

Von Dipl.-Biologe Immo VollmerImmo Vollmer Dipl.-Biologe und seit 2018 Naturschutzreferent der NI

Rheinland-Pfalz/Eifel – Im Bereich der Stadt Adenau (Kreis Ahrweiler) soll am Wimbachtal in einem Landschaftsschutzgebiet eine Freiflächen-Photovoltaikanlage von 3,5 ha innerhalb einer geplanten 11,7 ha großen Sonderbaufläche Solarnutzung errichtet werden.

Das Vorhaben ist als problematisch anzusehen, da die vorgesehene Änderungsfläche ein vorwiegend extensiv genutztes Grünlandgebiet ist, in dem von außen her Gebüschbiotopflächen hereinragen. Dem in einem Hangbereich liegenden Gebiet kommt eine hohe Bedeutung für die floristische und faunistische Artenvielfalt zu. Mit 27 nachgewiesenen Tagfalterarten, darunter mehrere gefährdete und schutzrelevante Arten wie dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling, sind die Schmetterlinge hier recht bedeutend. Angrenzende Gebüsche und hohe Nahrungsverfügbarkeit begünstigt eine ebenfalls typische und artenreiche Vogelwelt.

Der Versuch der Antragsplanung, dieses in dem vorhergehendem Beteiligungsschritt als artenarmes Intensivgrünland darzustellen, musste aufgrund der Stellungnahme der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) und anderer Einwender zurückgezogen werden. Der größte Teil der Fläche wurde bei den neueren Untersuchungen dann doch als geschütztes Grünland im Sinn des § 15 LNatSchG oder des § 30 BNatSchG eingestuft. Der Rest ist ebenfalls von hohem floristischem und faunistischem Wert.

Grünlandflächen mit Bedeutung für die Biodiversität kommen nach Ansicht der NI generell nicht für eine Photovoltaiknutzung in Frage. Dennoch dehnen sich die Planungen zu Photovoltaikanlagen zunehmen auf wertvolle Biotopflächen aus. Während noch vor wenigen Jahren die Beanspruchung von (artenreichem) Grünland für Solaranlagen in allen Veröffentlichungen als unzulässig oder zumindest als negativer Eingriff in die Natur gesehen wurde, häufen sich derzeit die Schriften, die ideologie- oder interessengesteuert Freiflächensolaranlagen quasi als Naturschutzmaßnahme umdeuten wollen.

Das Risiko der Entwertung der Habitate durch Beschattung und Veränderungen der Feuchteverhältnisse ist aber extrem hoch. Es ist von einer weitgehenden Habitat- und Biotopvernichtung auszugehen, wenn wertvolle Grünlandhabitate über PV-Module standörtlich und technisch verändert werden. Beschattung, Änderung der Feuchteverhältnisse oder ungünstige Bewirtschaftungsverhältnisse sind negativ wirkende Faktoren. Viele Vögel, die offene Sichtbeziehungen brauchen, verlieren ihren Lebensraum.

Während in ausgeräumten Agrarlandschaften kleinräumige Solarparks hier und da zu einer höheren Artenvielfalt beitragen können, ist dieses in bereits wertvollen Grünlandkomplexen des Mittelgebirges nicht mehr der Fall. Hier muss man mit starken Verlusten an Arten rechnen. Die Natur reagiert in der Regel negativ auf die zunehmende Nutzungsüberprägung durch den Menschen, mit dem Ergebnis eines globalen Artensterbens.

Die Energiewende in der aktuellen Ausrichtung frisst somit unaufhörlich und zunehmend Biotopflächen, die zum Erhalt der Biodiversität essentiell notwendig sind.

Die NI unterstützt grundsätzlich das Ziel einer deutlichen Flächenzunahme der PV-Nutzung, allerdings nicht im Offenland. Bevor nun inflationär Natur und naturnahe Flächen zur Stromproduktion beansprucht werden, sind erst die Potenziale im besiedelten Bereich ausnutzen. Denn der Stromverbrauch ist der Siedlung und dem Gewerbe zugeordnet und sollte auch hier gelöst werden.

Lesen Sie hier die Stellungnahme der NI


Ansprechpartner:

Immo Vollmer Dipl.-Biologe
Referent für Natur- und Artenschutz, Fachplanungen

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