NI lehnt Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald ab und kündigt rechtliche Prüfung an!

Rheinland-Pfalz / Die Änderung des Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (RROP) reiht sich ein in eine Kette der nach neueren Bundesgesetzen beschlossenen Vorgabe zur Ausweisung von sog. „Beschleunigungsgebieten“. Hier sollen vereinfacht und ohne verpflichtende Artenschutzuntersuchungen Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden. Welche Naturschäden hervorgerufen werden, bleibt weitgehend unbekannt.
Um solche Flächen dort auszuweisen, wo gemäß der EU-Vorgaben (EU-Notfallverordnung, RED III-Richtlinie) keine erheblichen Umweltbeeinträchtigungen zu erwarten sind, hatte zuvor das Landesamt für Umwelt (LfU) einen „Fachbeitrag Artenschutz“ Schwerpunkträume für den Artenschutz erarbeitet. Diese sollten bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten möglichst geschont werden. Die Strategische Umweltprüfung (SUP) zum RROP versucht die in der Folge herausgearbeiteten Flächen zu bewerten.
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