Pressemitteilungen

Alle NI-Pressemitteilungen auf einen Blick.

Hornisgrinde-Wolf durch Vergrämung schützen!

BW / Die Nachricht, dass für den Hornisgrinde-Wolf erneut Vergrämungsmaßnahmen geplant sind, hat viele Menschen in der Region verunsichert. Jedoch bietet die angekündigte Vergrämung eine Chance, die wir ernst nehmen sollten.

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Erfolg: Hessen setzt Wolfabschuss aus

Hessen / Nach der Beschwerde der NI gegen die Abschussgenehmigung für zwei Wolfswelpen im Lahn-Dill-Kreis in Hessen setzt das RP Kassel als obere Jagdbehörde den Vollzug bis zu einer Entscheidung im Beschwerdeverfahren durch den hessischen VGH aus.

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Abschuss von Fischottern ist rechtswidrig – Verwaltungsgericht stärkt Artenschutz

BAY / Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Allgemeinverfügung zum Abschuss von Fischottern in der Oberpfalz für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

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Revierübergreifender Managementplan „Wolf“ – VG Kassel lehnt Eilantrag der NI ab

Hessen / Wer sich mit Wölfen auskennt weiß, dass die Argumentation des VG Kassel wildbiologisch nicht haltbar ist. Die NI hat bereits Beschwerde gegen den Beschluss vom 10.08.2026 eingelegt.

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04.03.26 | Windindustriepark Bellingen: Zerstörerischste Planung im Westerwald

RLP / Die Firma Futura Immobilien- u. Projektierungs AG & Co. KG hat bei der SGD Nord die Genehmigung für neun Windindustrieanlagen (WIA) in den Gemarkungen der Gemeinden Bellingen, Rothenhain, Langenhahn beantragt. Der Windpark soll in einem naturschutzfachlich äußerst bedeutenden Umfeld von zwei Vogelschutzgebieten, einem FFH-Gebiet und drei Naturschutzgebieten errichtet werden.

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27.02.26 | Mit dem Wolf leben lernen – Naturschutzinitiative e.V. (NI) lädt zum 1. Wolf-Samstag ein

Baden-Württemberg / Die Sympathie und Unterstützung für den Hornisgrinde-Wolf ist so groß, dass sich die Naturschutzinitiative e.V. (NI) entschlossen hat, alle Natur- und Wolfsfreunde zum 1. Wolf-Samstag am 7. März 2026 einzuladen. Die Veranstaltung findet in der Region Bühl/Herrenwies statt.

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18.02.26 | Wolf an der Hornisgrinde – Naturschutzinitiative (NI) klagt weiter

„Wir erwarten, dass die Gerichte die Beurteilung der Erhaltungszustände der bedrohten Tierarten wie dem Wolf nach dem übergeordneten EU-Recht vornehmen... Dies ist hier nicht der Fall, daher werden wir den Weg... bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen. Bei den Gerichten werden wir beantragen, den Fall unmittelbar dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen."

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16.02.26 | VGH: Wolf an der Hornisgrinde darf getötet werden – NI widerspricht

BW / „Wir teilen die Auffassung des Gerichtes nicht und erachten den Beschluss sowohl für europarechtswidrig als auch mit dem nationalen Naturschutzrecht für nicht vereinbar...“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Baden-Württemberg.

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10.02.26 | Naturschutzinitiative fordert: Weidetierhalter müssen ihre Tiere schützen!

RLP / Die wiederholten Übergriffe auf Weidetiere im Westerwald sind für die betroffenen Tierhalter tragisch. Das Leid der angegriffenen Tiere ist enorm, wäre durch geeignete Herdenschutzmaßnahmen jedoch zum größten Teil vermeidbar gewesen.

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09.02.26 | Zwischenentscheidung: VGH stoppt vorläufig Abschuss von „Grindi“

Schwarzwald / Der im Gebiet der Hornisgrinde heimische Wolf, mittlerweile schon liebevoll „Grindi“ genannt, darf laut einem heute (09.02.2026) angeordneten Zwischenbeschluss des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) Baden-Württemberg vorerst nicht abgeschossen werden.

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05.02.26 | Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden – Naturschutzinitiative e.V. (NI) legt Beschwerde ein

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hält die Abschussgenehmigung für EU-rechtswidrig und hat daher vor Gericht Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. 

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04.02.26 | Naturschutzinitiative e.V. (NI): Keine weitere Naturzerstörung für das Outlet Montabaur

RLP / Zur geplanten Erweiterung des Outlet Montabaur hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) eine naturschutzfachliche Stellungnahme abgegeben.

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28.01.26 | Wolf-Abschussgenehmigung: Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage ein

Baden-Württemberg / Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW hat mit einer Ausnahmegenehmigung entschieden, dass der Wolf GW2672m, der im Nordschwarzwald entlang der Grenze zwischen den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg i.Br. lebt, aus der Natur entnommen werden dürfe.

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© Naturschutzinitiative e.V. (NI) | Wir schützen Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume
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