Aktuelles
14.03.2024
„Bürokratie-Irrsinn um Windräder“
ZDF missachtet erneut journalistische Sorgfaltspflicht
NI reicht Programmbeschwerde ein
Ein Kommentar von Dr. rer.nat. Wolfgang Epple
§11(2) Rundfunkstaatsvertrag:
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“
„Die ZDF-Autoren Hans Koberstein & Jörg Moll haben nach einem ersten „frontal“-Bericht vom 22.02.2022 („Rotmilan gegen Windkraft - Das Märchen vom bedrohten Greifvogel“) im März 2024 zum zweiten Mal einen Beitrag mit eindeutiger Tendenz gegen den Artenschutz zu verantworten. Schon die erste Sendung in 2022 bedeutete einen „frontal“-Angriff gegen den Artenschutz, speziell gegen den Schutz des Rotmilans. Die den Autoren zur Verfügung stehenden Informationen aus der ornithologischen Wissenschaft blieben schon 2022 unberücksichtigt. Der Hauptzeuge für eine reißerische und unvollständige Fehldarstellung, Magister Rainer Raab aus Österreich (s.u.), musste vor zwei Jahren bereits einen Tag nach Ausstrahlung zurückrudern, und in einer eigenen Pressemitteilung einräumen, dass „Zwischenergebnisse“ des von ihm betreuten LIFE-EUROKITE-Projektes im Auftrag der EU nicht „per se auf die Debatte um Todesursachen in Deutschland übertragbar“ seien …“
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14.03.2024
VGH Mannheim - Baden-Württemberg
Klage der NI gegen fünf Windindustrieanlagen teilweise erfolgreich
Der VGH Mannheim in Baden Württemberg hat der Klage der Naturschutzinitiative (NI) gegen die Genehmigung für die Errichtung von fünf Windindustrieanlagen (Hohfleck/Sonnenbühl) teilweise stattgegeben und die Genehmigung aufgehoben, „soweit die pauschale Abschaltung während der Brutzeit zukünftig durch ein automatisches Abschaltsystem in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde ersetzt werden kann“.
Die Genehmigung „enthält unterschiedliche Regelungen zum Schutz der Tierwelt. Insbesondere verbietet sie den Betrieb der Windkraftanlagen in der Brutzeit des Rotmilans vom 1. März bis zum 15. September eines Jahres zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Rechtswidrig sei hingegen die Regelung zur Möglichkeit der zukünftigen Installation eines bis dahin in Deutschland allgemein auch für Waldstandorte eingeführten und verifizierten Abschaltsystems anstelle der pauschalen Abschaltung.“
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13.03.2024
Hessen
Sperlingskauz - Ein Sänger der Dämmerung
Der Sperlingskauz mit dem lateinischen Namen Glaucidium passerinum ist ein Winzling unter den Eulen und mit 16 bis 17 cm etwa so groß wie ein Star.
Der Sperlingskauz brütet in Mitteleuropa bevorzugt in den Gebirgsnadelwäldern. In den hessischen Mittelgebirgen wie im Stölzinger Gebirge kommt er in Höhenlagen ab etwa 300 m über NN vor. Sein Lebensraum ist deshalb auf unsere Höhenrücken begrenzt. Er bevorzugt dort naturnahe Habitate wie kaum durchforstete Wälder mit entsprechend hohem Alt- und Totholzbestand.
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28.02.2024
Ökologisches Waldgesetz – Jetzt!
Novelle des Bundeswaldgesetzes dient nicht dem Waldschutz
„Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes aus dem Jahre 1975 ist aufgrund erheblicher Mängel dringend erforderlich. Es fehlen insbesondere verbindliche Vorgaben für eine ökologische Bewirtschaftung der Wälder. Diese müssen den Schutz des Waldbodens, des Wasserhaushaltes, den Erhalt der Biodiversität und der Ökosystemleistung des Waldes sicherstellen. Der nunmehr vorliegende Entwurf wird diesen Aufgaben nicht gerecht“, erklärten Dr. Martin Flade, Buchenwaldexperte und wissenschaftlicher Beirat der NI, Harry Neumann, Vorsitzender der NI und Biologe Axel Schmoll, Länder- und Fachbeirat der NI.
22.02.2024
Die Amphibienwanderung hat begonnen
NI-Tipps zum Umgang mit Amphibien
Aufgrund der milden Witterung in der letzten Zeit ist die Wanderung der frühlaichenden Amphibien wie Erdkröte und Grasfrosch schon voll im Gange.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) empfiehlt, beim Aufenthalt an Gewässern und speziell im Umgang mit Amphibien zur Verhinderung der Übertragung von seuchenartig verlaufenden Krankheitserregern, so z.B. Batrachochytrium salamandrivorans (Kurzform: BSAL) bei den Feuersalamandern, aber auch bei allen anderen Amphibien, die nachfolgenden Hygieneregeln einzuhalten: