27.08.2025 - Neuigkeiten

NI lehnt geplanten Solarpark am FFH-Gebiet Idarwald ab

Symbolfoto

RLP/ In ihrer naturschutzfachlichen Stellungnahme lehnt die NI den geplanten 10,9 ha großen Solarpark der Ortsgemeinde Stipshausen ab, da eine große heterogen gestaltete Weidefläche betroffen ist, von der eine höhere Bedeutung im Nahrungsverbund anzunehmen ist. Zwei Brutpaare des WaldkauzWaldkauz Ein lauter Heulruf des Männchens in dunkler Nacht und eine Antwort des Weibchens, die sich wie „kuwitt“ anhört, macht diese Eule für viele Menschen unheimlich.es und eines vom RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben., die im Nahbereich nisten, stützen die Annahme als wichtige Funktionsfläche. Kurzrasige Weideflächen haben als Nahrungsfläche v.a. dann eine Bedeutung, wenn die hochgewachsenen Wiesen kaum Beuteerwerb ermöglichen. Zwei Brutpaare der FeldlercheFeldlerche Vielen Menschen sind schon Feldlandschaften unbekannt, über denen das „Tirillieren“ vieler Feldlerchen eine besondere Stimmung erzeugt, die schon Komponisten und Literaten beeinflusste. zeigen ebenfalls die Bedeutung von kurzrasigem Grünland. Nachteile der Biotopvernetzung sollen bei vielen Solarparks inzwischen durch eine untere Zaunhöhe von 20 cm minimiert werden. Die NI sieht in Bezug auf die im Idarwald häufig vorkommende WildkatzeEuropäische Wildkatze (Felis silvestris silvestris) Die Europäische Wildkatze ist eine der seltensten einheimischen Säugetierarten und durch internationale Abkommen streng geschützt., jedoch eher eine untere Zaunhöhe von 30 cm als notwendig an.

Die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. stellt fast bei jeder Analyse von Planungen zu Freiflächen-Solaranlagen fest, dass eine mehr oder weniger erhebliche Beeinträchtigung des Freiraums und eine Schädigung des Naturhaushaltes vorliegen. Es ist demnach nicht der Fall, wie häufig dargestellt, dass Solarparks ein Gewinn für die Natur sein können.

Für die Nutzung der grundsätzlich förderwürdigen Solarenergie gibt es flächenmäßig ausreichend versiegelte Standorte, die ohne zusätzliche Eingriffe überbaut werden könnten. Deshalb ist die aktuelle Entwicklung mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen aus Sicht des Natur- und Artenschutzes eindeutig abzulehnen.

Für eine dennoch stattfindende Beanspruchung des Freiraums sind die Vorhaben in der Dimensionierung zu minimieren. Für die NI ist es indiskutabel, wenn sich die angespannte Bestandssituation vieler Arten durch Freiflächen-Solargebiete weiter verschlechtert.

Ebenso gehören Solaranlagen nicht in Gebiete, in denen der Landschaftsschutz vorrangig ist, wie in diesem Fall ein Naturpark und ein Landschaftsschutzgebiet überlagernd ist.

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme der NI >



Ansprechpartner:

Immo Vollmer Dipl.-Biologe
Referent für Natur- und Artenschutz, Fachplanungen

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