08.07.2021 - Neuigkeiten

Neue Rote Liste der Brutvögel Deutschlands

Neu ist eine überarbeitete Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, die in den „Berichten zum Vogelschutz“ 57 erschienen ist.
siehe http://www.drv-web.de/zeitschrift/aktuellesinfo

Die Rote Liste Vögel wird in einem Zyklus von 6 Jahren aktualisiert und dürfte damit die einzige Rote Liste sein, die in einem so kurzen Zeitraum aktualisiert wird. In der Regel sind die Zeiträume erheblich größer. Möglich ist dieses aufgrund der enormen Aufmerksamkeit, die diese Artengruppe auch in der breiten Öffentlichkeit hat und einer konstanten Zuständigkeit durch das „Nationale Gremium Rote Liste Vögel“, was im herausgebenden Deutschen Rat für Vogelschutz e. V. (DRV) verankert ist.

Gemäß einer Bekanntmachung des DRV* und dem Artikel selbst sind 43 Prozent der 259 regelmäßig in Deutschland brütenden (bzw. der ehemals brütenden) heimischen Vogelarten in die neue Rote Liste aufgenommen werden. Somit steht annähernd jede zweite Brutvogelart auf der neuen Roten Liste. Damit ist bisher keine Trendumkehr erkennbar. Auch wenn es innerhalb der Arten solche gibt, wo sich die Gefährdungssituation verbessert hat, sind doch mehrere dazugekommen, bei denen das Gegenteil der Fall ist.
* http://www.drv-web.de/aktuelles/gemeinsame-presseinformation-23062021

Kritische Problemgruppen sind nach wie vor die Vögel des Agrarraums und der halboffenen extensiv genutzten Kulturlandschaft. Bei vielen Arten wie FeldlercheFeldlerche Vielen Menschen sind schon Feldlandschaften unbekannt, über denen das „Tirillieren“ vieler Feldlerchen eine besondere Stimmung erzeugt, die schon Komponisten und Literaten beeinflusste. , Turteltaube, KiebitzKiebitz Der Artname Kiebitz beschreibt auch gleich seinen Gesang. Seine Balzflüge (...) waren früher vielen Menschen bekannt, weshalb ihm eine gewisse Volkstümlichkeit zugeschrieben wurde., BraunkehlchenBraunkehlchen Die stark im Bestand zurückgegangene Art fällt in seinem Wiesenhabitat nicht besonders auf., Grauspecht, StarStar Der im Brutkleid prächtig schwärzlich glänzende Star erfreut mit seinem wunderbaren Gesangsvortrag wohl jedermann. Flügelschlagend variieren in schnellem Wechsel unterschiedliche Strophen, wobei auch Stimmen anderer Arten eingeflochten werden. oder Feldschwirl wirken die starken negativen Bestandstrends unverändert, auch wenn dieses zu keiner weiteren Kategorieverschlechterung führte. Bei anderen ergab sich diese, so bei Wachtelkönig (nun 1), Raubwürger (nun 1), Knäckente (nun 1), Feldschwirl (nun 2), Rotschenkel (nun 2), Kuckuck (nun 3) Schwarzhalstaucher (nun 3), Kleinspecht (nun 3), Tafelente (nun V).

Auch wenn positive Trends sich oft erst nach längeren Zeitspannen zeigen, so scheint bei einigen Arten, besonders solchen denen mit Artenschutzmaßnahmen wie Nisthilfen zu helfen ist, eine Trendumkehr zu erkennen sein. Hierzu gehören z.B. Trauerseeschwalbe (nun 3), Wendehals (nun 3), Rauchschwalbe (nun V).

Bei anderen hinsichtlich der Gefährdung nun als besser beurteilten Arten muss doch genauer in den Anmerkungen nachgelesen werden, um das „ja aber“ zu erkennen. Hier sind uns Arten aufgefallen, bei denen der politischen Aussage wegen auch versucht wird von außen her auf die Gefährdungsbeurteilung einzuwirken, je nachdem welche Aussage nach vorne gestellt werden soll. Hier muss also genau hingeschaut werden.

Dazu gehören einige (schlag- oder störempfindliche) Problemarten der Energiewende, wo sich die Risikofaktoren in keinem Fall entspannt haben wie RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben. (nun ungefährdet), Wespenbussard (nun V) Birkhuhn (nun 2) oder HaselhuhnHaselhuhn Das äußerst scheue und im Unterwuchs des Waldes lebende Haselhuhn ist für fast alle Menschen ein völlig unbekannter Vogel. (gleichbleibend 2).

Beim Rotmilan ergibt sich erst einmal eine Unstimmigkeit, wo dieser zwar von der Kategorie „V“= Vorwarnliste auf ungefährdet heruntergestuft wurde, aber in der Spalte „Kategorieänderung noch das Zeichen „=: keine Änderung“ steht. Möglicherweise wurde um die Einstufung bis zuletzt erbittert gestritten, so dass diese sonst nicht zu findende Diskrepanz ggf. als redaktioneller Fehler zu werten ist. Die Autoren begründen den Wechsel, dass im Kurzzeittrend keine Bestandsänderung zu erkennen ist, wobei sich auf Daten der Länder bezogen wird. Dagegen wird in den Bemerkungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Art unterschiedliche regionale Bestandsentwicklungen in Deutschland vorliegen, die mit dem Windkraftausbau korrelieren und dass weitere Untersuchungen erforderlich seien. Aus der zitierten Literatur geht dann auch klar hervor, dass positive Entwicklungen klar mit Regionen geringer Windkraftdichte korrelieren und umgekehrt ein negativer Trend in Landkreisen mit hoher WEA-Dichte zu beobachten ist.
(Grüneberg & Karthäuser 2019 in Vogelwelt 139; Katzenberger & Sudfeld 2019 in Der Falke 66(11)). Schaut man aber in die Definition der Kategorie „Vorwarnliste“ so steht da „Arten, deren Brutbestände merklich zurückgegangen sind, die aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Beim Fortbestehen von bestandsreduzierenden Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie „gefährdet“ wahrscheinlich“ …“ Dies gilt insbesondere dann, wenn im Bezugsraum eine besondere Verantwortung für die weltweite Erhaltung der bedrohten Art besteht“.
Ohne dass wir weitere Hintergründe kennen, hätte man in Bezug auf regionale Rückgänge in Kombination mit Risikofaktoren und die weltweite Verantwortung für die Art Rotmilan (über 50% des Brutbestandes in Deutschland) auch die bisherige Einstufung so lassen können.

Beim Wespenbussard, wo ebenfalls der Kurzzeittrend von abnehmend auf stabil gesetzt wurde, findet sich bei der Wald(Offenland)art zumindest in Fettdruck ein Verweis auf Risikofaktoren, wo direkte und indirekte menschliche Einwirkungen wie Habitatverluste durch Baumaßnahmen und „Entnahme“ von Individuen angeführt werden.

Bei den Rauhfußhühnern Haselhuhn und Birkhuhn hängt die deutschlandweite Lage alleine an der besseren Situation in den Alpen und teils auch im Bayerischen Wald (Haselhuhn). Dem steht entgegen, dass bei diesen Arten die Flachland- und Mittelgebirgspopulation in der Mehrzahl der Bundesländer vor dem Erlöschen steht. Beim Haselhuhn betrifft es sogar eine endemische Unterart („rhenana“), das Rheinische Haselhuhn, wozu aufgeführt wird, dass seit 2010 keine gesicherten Nachweise mehr existieren. Erläuternd hätte man beim Haselhuhn allerdings anmerken müssen, das methodische Gründe hier eine Rolle spielen. Seit etwa 2015 sind die Kriterien für die Anerkennung von Beobachtungen zu der extrem schlecht nachweisbaren Art extrem verschärft worden. Obwohl die Art nach 2010 unzweifelhaft im Gebiet noch existierte und zumindest um 2015 noch von vielen mit der Art gut bekannten Fachleuten Beobachtungen gemeldet wurden, wird die Sippe jetzt quasi wie ausgestorben behandelt. Daraus wird in der allgemeinen Naturschutzpraxis der Länder wiederum abgeleitet, dass man für die Art weder Vorsorge- noch Hilfsmaßnahmen leisten muss und auch die in FFH-Managementplänen als notwendig erachteten Maßnahmen teils nicht mehr vollzogen werden. In Bezug auf das große ehemalige Verbreitungsgebiet und der Schwierigkeit des Nachweises ist aber auch nach dem Votum der Fachleute noch nicht mit dem Aussterben zu rechnen. Hilfen für eine im Aussterben begriffene Verantwortungsart müssten eigentlich anders aussehen.

Grundsätzlich wollen wir als NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. mit dem letzten etwas hinterfragenden Teil natürlich in keinem Fall die Autoren der neuen Roten Liste kritisieren. Weder haben wir das Hintergrundwissen, noch täuscht häufig der in nur bestimmten Regionen Deutschlands erworbene avifaunistische Sachverstand. Die Kategorisierung ist in Übergangszuständen zudem meist schwierig. Dennoch möchten wir als NI eine klare Warnung aussprechen, bei den durch Windkraft gefährdeten Arten irgendetwas in der Ableitung schönzureden. Im Gegenteil sind vorausschauende Abschätzungen zur Belastungsgrenze der Arten und die Ausweisung großflächiger Schutzzonen in den Kernverbreitungsgebieten zu fordern, ganz so wie es auch der Grundgedanke der EU-Vogelschutzrichtlinie ist.

Die Autoren der Roten Liste jedenfalls fordern richtigerweise umfassende Vogelschutz-Programme, die sich allen LebensräumeLebensräume Wir schützen Lebensräume! Bedrohte Vielfalt schützen und erhalten!n widmen. Schutzmaßnahmen müssen danach in Intensität und Flächengröße prioritär dem Agrarraum in Deutschland zukommen, wobei das Angebot an vielfältigen Vegetationsstrukturen in der Offenlandschaft verbessert werden muss wie auch die Schadstoffsituation gesenkt werden muss. Auch wird die Forderung nach einer Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen gestellt, wobei die Basis alleine die naturschutzbiologischen Forschungsergebnisse sein dürfen.

Immo VollmerImmo Vollmer Dipl.-Biologe und seit 2018 Naturschutzreferent der NI
Dipl. Biologe, Naturschutzreferent der NI


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