02.06.2023
Gesetzesänderungen rückgängig machen!
Wie bereits berichtet, kommt das von der NI beauftragte Rechtsgutachten zur Änderung des Raumordnungsgesetzes (ROGÄndG), des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) und anderer Vorschriften zu dem Schluss, dass die durch den Beschluss des Bundestages vorgenommenen Änderungen gegen das EU-Naturschutzrecht verstoßen. Daraufhin reichte die Naturschutzinitiative e.V. (NI) mit Unterstützung des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) und der Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD) bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.
Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens hat die NI auch kürzlich der Bundesregierung und allen Bundestagsabgeordneten zur Verfügung gestellt und den Gesetzgeber aufgefordert, die nicht EU-konformen Regelungen rückgängig zu machen. Der unionsrechtswidrige Abbau des Naturschutzes muss gestoppt werden!
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