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08.12.2023

Photovoltaik gehört auf‘s Dach, nichts auf‘s Land!

Freiflächenphotovoltaik frisst Natur und Landschaft

Freiflächenphotovoltaik frisst Natur und Landschaft in Hachenburg

Freiflächenphotovoltaik entwickelt sich in Deutschland zum Natur- und Landschaftsfresser Nr. 1, warnt die Naturschutzinitiative e.V. (NI). Ein ausufernder Ausbau stehe nach Überzeugung der NI dem Erhalt der Biodiversität entgegen. Die immer mehr zu findenden Beiträge, die eine Vereinbarkeit von Biodiversität und Freiflächenphotovoltaik sehen, seien überwiegend interessensgesteuert oder schlecht recherchiert, so der Naturschutzverband.

Die aktuelle Entwicklung steht nach Ansicht der NI dem Bestreben zur Rettung der Biodiversität meist entgegen, da hierfür der Erhalt großflächig intakter Landschaften erforderlich ist. So fordert die UN-Biodiversitätskonferenz in Kunming und Montreal (2022), mindestens 30 % der Land- und Wasserfläche für den Natur- und Artenschutz zur Verfügung zu stellen. Durch ausufernde Freiflächenphotovoltaik wird dieses Ziel und der Schutz der Biodiversität konterkariert.

Da große finanzielle Gewinne locken, würden unter dem Vorwand der „Klimarettung“ immer größere Flächen in freier Landschaft mit Photovoltaikpanelen überstellt und versiegelt. „Photovoltaik gehört aber auf das Dach, nichts auf‘s Land“, betonten Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI und Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert daher, die folgenden Grundsätze einzuhalten:

  1. Schutz der Lebensräume

Flächen, die für den Natur- und Artenschutz Bedeutung haben, sei es als Biotope mit mittlerer oder höherer Bedeutung oder als Ort, wo Tier- und Pflanzenarten mit besonderen Lebensraumansprüchen vorkommen, dürfen für die Umwidmung in Energieindustriegebiete nicht zur Verfügung stehen. Anders kann die Biodiversität unseres Planeten nicht erhalten werden.

  1. Schutz der Bodenbrüter als besonders bedrohte Arten

Besonderen Schutz verdienen scheinbar strukturarme Offenlandschaften, wo aber Vögel wie die Feldlerche vorkommen, die offene Sichtbeziehungen zum Schutz der Niststätte brauchen.

Beispiel Mudenbach, VG Hachenburg

Die Änderungen des Flächennutzungsplanes in der Verbandsgemeinde Hachenburg sehen Flächen für Photovoltaik meist unter 6 ha vor. Die mit 18 ha vorgesehene Fläche bei Mudenbach erachten wir als völlig überdimensioniert und ungeeignet. Gerade bei so großen Landwirtschaftsflächen mit Ackerdominanz in kuppennaher Lage dürfte die Feldlerche besonders betroffen sein, da sie in ihren Bruthabitaten offene Blickbeziehungen braucht. Die Art steht auf der Roten Liste als „gefährdet“ und Ihre Bestände sind mit über 55% stark rückgängig. Diese Planung werden wir uns sehr genau ansehen“, so die NI.

  1. Kein weiterer Flächenverbrauch!

Einem weiteren Flächenverbrauch ist entgegenzuwirken. Es ist fachlich unbestritten, dass nur ein flächenmäßig ausreichendes Netz natürlicher und naturnaher Flächen dem Biodiversitätsverluste entgegen wirken kann. Es sind alle Potenziale auf Dächern, Parkplätzen, Gewerbe- und Industriegebiete oder anderen bereits versiegelten Flächen zu nutzen und keine Freiflächen.

  1. Landschaftsschutz

Dem Erhalt von technisch nicht überprägten Landschaften hat als kulturelles Erbe, als Sicherung unserer Heimat und als Erholungsraum eine starke Bedeutung. Dennoch erfährt sie in der aktuellen Gesetzgebung und in den Planungen der meisten Kommunen eine völlige Geringschätzung. Für alle Arten von Schutzgebieten, z.B. Natura 2000 Gebiete, Naturschutzgebiete einschließlich der Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate oder Naturparks müssen Energiegebiete tabu sein.

  1. Sparsamer Umgang mit Ressourcen

Das Energieeinsparen ist stärker in den Fokus zu nehmen. Eine weitere „Materialschlacht“ auf Kosten von Natur und Landschaften lehnt die NI ab. Eine Energiewende ist nur dann nachhaltig, wenn die Natur nicht zerstört wird.

  1. Sicherung der Biotopvernetzung

Große Photovoltaik-Industriegebiete fressen nicht nur Landschaft, die Umzäunung stört auch die Biotopvernetzung, Wildtierkorridore  und die Durchgängigkeit der Landschaft.

Lesen Sie hierzu auch einen Beitrag aus der Rhein-Zeitung >>>

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