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12.04.2024

Niedersachsen

Antrag der NI:

OVG Niedersachsen stoppt Schnellabschuss von Wölfen!

Am 12.04.2024 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Beschwerden des Landes Niedersachsen gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Oldenburg (wir berichteten darüber) zurückgewiesen.

Somit bleibt die Abschussgenehmigung des Wolfes aus der Region Hannover weiterhin nicht vollziehbar. Die Beschlüsse des Senats sind unanfechtbar.

Dieser Beschluss des OVG Niedersachsen ist ein wichtiger Erfolg für den Artenschutz. Die Position der Naturschutzinitiative e.V. (NI) zum Thema Wolf und Wolfsmanagement orientiert sich an der FFH-Richtlinie, der Berner Konvention und dem Bundesnaturschutzgesetz. Damit werden internationale und europäische rechtliche Verpflichtungen berücksichtigt. Genau das sollten die Länder und die Umweltministerkonferenz auch tun, so Harry Neumann, Vorsitzender der NI.

 

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Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG